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ständisches Staatsleben und ständisches Geistesleben verwirklicht. Im
Wirtschaftsleben wird nun nicht mehr über den Arbeiter hinweg-
gegangen, die Arbeitsordnung kommt unter seiner Mitwirkung zu-
stande, er nimmt an der gesamten B e r u f s o r d n u n g , auf die
sich die Wirtschaft gründet, tätigen Anteil.
Als eine letzte und Kernfrage bleibt aber immer der Aufstieg der
Arbeiter in die Unternehmerschaft zurück.
Wir haben die Unternehmer als die Wirtschaftsführer bezeichnet.
Unternehmer im eigentlichen Sinne sind ihrer inneren Verrichtung
im Wirtschaftskörper nach nicht jene, die durch Besitz und Zufall in
ihre Stellung gekommen sind, sondern jene, die durch besondere
wirtschaftlich-organisatorische Leistungen ihre Stellung inne haben.
Gewiß werden Besitz und Vererbung diesen Grundsatz gar sehr ab-
schwächen oder durchbrechen, das kann aber durch eine sozialpoli-
tische Gestaltung des Erbrechtes und durch den Wettbewerb der auf-
kommenden neuen Kräfte gemildert werden, und jedenfalls wird
durch die notwendig gemeinnützige Richtung der Verwendung des
Eigentums, sowie durch den Miteinfluß des Arbeiters diesem Stachel
die schlimmste Schärfe genommen.
Zu bedenken ist vor allem, daß die jeweilige objektive Gliederung
der Wirtschaftsmittel, namentlich der Betriebsgrößen und Maschi-
nenverwendung, es ist, welche die Zahl der abhängigen und unab-
hängigen Stellen bestimmt, daher heute nur ein kleiner Teil der zur
Wirtschaftsführung befähigten Anwärter auf die Unternehmerstel-
len, oder unternehmerähnlichen Leiterstellen in Betracht kommt.
Ist aber diese objektive Gliederung unabänderlich?
In Verhältnissen, wo das Kleingewerbe noch herrscht oder doch
lebensfähig ist, ist dem Tüchtigen und Begabten der Aufstieg schon
dadurch möglich, daß die Zahl der selbständigen Stellen sehr groß
ist und ferner die Voraussetzung bedeutenden Kapitalbesitzes nicht
besteht oder überwindbar ist. Hier ist es nun wichtig, Klarheit dar-
über zu erlangen, daß e i n e A u s b r e i t u n g d e s H a n d -
w e r k s - u n d M i t t e l b e t r i e b e s n i c h t n u r w i r t -
s c h a f t l i c h m ö g l i c h , s o n d e r n a u c h i m Z u g e d e r
k o m m e n d e n w i r t s c h a f t l i c h e n E n t w i c k l u n g g e -
l e g e n i s t . Das vermeintliche „Konzentrationsgesetz“ Marxens
gilt ja in dem erträumten Sinne nicht. Überdies sind die Gegenwir-
kungen, von denen die Vervolklichung der Märkte, der Zug zur
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