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ständisches Staatsleben und ständisches Geistesleben verwirklicht. Im

Wirtschaftsleben wird nun nicht mehr über den Arbeiter hinweg-

gegangen, die Arbeitsordnung kommt unter seiner Mitwirkung zu-

stande, er nimmt an der gesamten B e r u f s o r d n u n g , auf die

sich die Wirtschaft gründet, tätigen Anteil.

Als eine letzte und Kernfrage bleibt aber immer der Aufstieg der

Arbeiter in die Unternehmerschaft zurück.

Wir haben die Unternehmer als die Wirtschaftsführer bezeichnet.

Unternehmer im eigentlichen Sinne sind ihrer inneren Verrichtung

im Wirtschaftskörper nach nicht jene, die durch Besitz und Zufall in

ihre Stellung gekommen sind, sondern jene, die durch besondere

wirtschaftlich-organisatorische Leistungen ihre Stellung inne haben.

Gewiß werden Besitz und Vererbung diesen Grundsatz gar sehr ab-

schwächen oder durchbrechen, das kann aber durch eine sozialpoli-

tische Gestaltung des Erbrechtes und durch den Wettbewerb der auf-

kommenden neuen Kräfte gemildert werden, und jedenfalls wird

durch die notwendig gemeinnützige Richtung der Verwendung des

Eigentums, sowie durch den Miteinfluß des Arbeiters diesem Stachel

die schlimmste Schärfe genommen.

Zu bedenken ist vor allem, daß die jeweilige objektive Gliederung

der Wirtschaftsmittel, namentlich der Betriebsgrößen und Maschi-

nenverwendung, es ist, welche die Zahl der abhängigen und unab-

hängigen Stellen bestimmt, daher heute nur ein kleiner Teil der zur

Wirtschaftsführung befähigten Anwärter auf die Unternehmerstel-

len, oder unternehmerähnlichen Leiterstellen in Betracht kommt.

Ist aber diese objektive Gliederung unabänderlich?

In Verhältnissen, wo das Kleingewerbe noch herrscht oder doch

lebensfähig ist, ist dem Tüchtigen und Begabten der Aufstieg schon

dadurch möglich, daß die Zahl der selbständigen Stellen sehr groß

ist und ferner die Voraussetzung bedeutenden Kapitalbesitzes nicht

besteht oder überwindbar ist. Hier ist es nun wichtig, Klarheit dar-

über zu erlangen, daß e i n e A u s b r e i t u n g d e s H a n d -

w e r k s - u n d M i t t e l b e t r i e b e s n i c h t n u r w i r t -

s c h a f t l i c h m ö g l i c h , s o n d e r n a u c h i m Z u g e d e r

k o m m e n d e n w i r t s c h a f t l i c h e n E n t w i c k l u n g g e -

l e g e n i s t . Das vermeintliche „Konzentrationsgesetz“ Marxens

gilt ja in dem erträumten Sinne nicht. Überdies sind die Gegenwir-

kungen, von denen die Vervolklichung der Märkte, der Zug zur

20 Spann, 5