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[223/224]

endlich im Rahmen des Ganzen der Volkswirtschaft die Möglichkeit,

die landwirtschaftlichen Erzeugergruppen mit den städtischen und

gewerblichen Verbrauchergruppen u n m i t t e l b a r in Zusam-

menhang zu bringen und so den heutigen teuern Zwischenhandel

abermals um ein gutes Stück zu vermindern. / Die Verbraucher-

gruppen der Berufstände können unmittelbar von den landwirt-

schaftlichen Standesorganisationen ihre Massenbedarfe beziehen. Es

kann aber auch z. B. die Bezugsgenossenschaft der Schreiner von den

Sägewerken forstwirtschaftlicher Genossenschaften gewisse Massen-

güter unmittelbar beziehen. Der Handel wird dadurch nicht ganz

ausgeschaltet werden, weil für seine marktaufsuchende, sortierende,

preisausgleichende Arbeit und auch für die rein spekulative Auf-

gabe noch immer ein Feld übrig bleibt; aber er wird zurückgedrängt

werden. Denn, wie gezeigt, trägt die Organisierung jedes Standes

immer wieder dazu bei, daß er zu allen anderen Ständen und Grup-

pen der Wirtschaftsgesellschaft in ein unmittelbares Verhältnis treten

kann, die Übersicht erhöht und so an seinem Teile ermöglicht, den

kostspieligen Handel für Massengüter fast zu entbehren, ihn immer

mehr auf die tragfähigeren Feinwaren und selteneren Sondergüter zu

beschränken. Damit wird aber wieder das spekulative Moment in

der ganzen Volkswirtschaft zurückgedrängt und mit einem Worte

das Bild einer v e r s t e t i g t e n V o l k s w i r t s c h a f t gestaltet.

C.

Die s t ä n d i s c h e n G e s a m t v e r b ä n d e .

V e r h ä l t n i s d e r S t ä n d e z u m S t a a t

1

1. Die bloße Zusammenfassung der Berufsgruppen auf der Grund-

lage der Gesamtarbeitsverträge und der Kartelle genügt noch nicht,

um die ganze Wirtschaft zu verständischen. Es müssen noch mannig-

fache, bewegliche Zusammenfassungen hinzukommen, die zum Teil

schon erwähnt wurden, aber hier zusammenfassend betrachtet wer-

den sollen.

Zuerst ist es das Netz der Hilfskassen, das über die Berufsvereine

vielfach hinausgehen wird, wie wir ja heute an den Krankenkassen,

Pensionskassen und verwandten Anstalten sehen.

Sodann sind es die im Schoße der beruflich ausgebauten Zünfte

selbst wurzelnden Zweck-Genossenschaften, wie z. B. die Bezugs-

genossenschaften oder die Verbrauchsgenossenschaften der Fabriken