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in noch höherem Maße ein A m t , als die Arbeit im Gewerbe. Denn

weniger wichtig ist es zumeist, was jemand mit einer Maschine, mit

Tuch und Leder anfängt, als mit jenen Erzeugungsmitteln, die Brot,

Nahrung und Rohstoffe ergeben sollen.

Der heutige Zustand völliger Wirtschaftsfreiheit in der Landwirt-

schaft ist sehr nachteilig. Auch hier muß Vergenossenschaftung, Bin-

dung, gemeinnützige Beeinflussung und Überwachung und müssen

endlich auch unmittelbar lehensrechtliche Formen angewendet wer-

den. Nach den bisherigen Ausführungen mögen darüber folgende

wenige Andeutungen genügen.

Die Großgüter und die mittleren Güter sollen nicht beliebiger

Bewirtschaftung anheim gegeben werden, sondern es soll standes-

behördlicher Überwachung unterliegen, ob eine Bewirtschaftung des

Bodens von genügender Tüchtigkeit vorhanden ist. Gemischte Aus-

schüsse sollten von Zeit zu Zeit die größeren Güter auf die Aus-

nützung des Bodens hin überprüfen. Ein Übermaß an Großgütern

ist durch i n n e r e S i e d l u n g unbedingt zu beseitigen. — Die

Bauerngüter aller Art und Größe sind ebenfalls ständischen Gliede-

rungen einzufügen, und zwar zunächst durch g e n o s s e n -

s c h a f t l i c h e Z w a n g s v e r b ä n d e , die ihnen neben Dünge-

mitteln, Geräten und Maschinen vor allem Absatz und Kapital ver-

schaffen, so daß auf diese Weise eine durchgreifende, und doch nicht

kapitalistische Beeinflussung der bäuerlichen Wirtschaftsweise er-

reicht wird. Der gemeinsame Verkauf, die Möglichkeit, Kapital zu

billigen Bedingungen zu erhalten, der gemeinsame Bezug von

Düngemitteln, der gemeinsame Besitz von Maschinen und Geräten,

die gemeinsame Besorgung elektrischer Anschlüsse, all dies würde

eine Grundlage bäuerlicher Wirtschaft / bilden, die ausschließt, daß

weite Landstriche und große Schichten der Bauernschaft auf einem

niedrigen Stand der Wirtschaftsweise beharrten und die den Bauern

aus einem isolierten zu einem eingegliederten Wirtschafter machen

würde. Dazu kommt dann noch das Gemeineigentum dieser genos-

senschaftlichen Verbände selbst: die Molkereien, die Mühlen, die

elektrischen und anderen Kraftanlagen, die Maschinen, die Sparkas-

sen und Bauernbanken, stellenweise auch Bäckereien, Dörranlagen,

Zuckerfabriken und andere. — Solche zünftige Bindungen (samt zu-

gehörigem Fachschul- und Bildungswesen) bewirkten, daß auch die

Landwirtschaft von ständischen Gliederungen durchzogen, und daß