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in noch höherem Maße ein A m t , als die Arbeit im Gewerbe. Denn
weniger wichtig ist es zumeist, was jemand mit einer Maschine, mit
Tuch und Leder anfängt, als mit jenen Erzeugungsmitteln, die Brot,
Nahrung und Rohstoffe ergeben sollen.
Der heutige Zustand völliger Wirtschaftsfreiheit in der Landwirt-
schaft ist sehr nachteilig. Auch hier muß Vergenossenschaftung, Bin-
dung, gemeinnützige Beeinflussung und Überwachung und müssen
endlich auch unmittelbar lehensrechtliche Formen angewendet wer-
den. Nach den bisherigen Ausführungen mögen darüber folgende
wenige Andeutungen genügen.
Die Großgüter und die mittleren Güter sollen nicht beliebiger
Bewirtschaftung anheim gegeben werden, sondern es soll standes-
behördlicher Überwachung unterliegen, ob eine Bewirtschaftung des
Bodens von genügender Tüchtigkeit vorhanden ist. Gemischte Aus-
schüsse sollten von Zeit zu Zeit die größeren Güter auf die Aus-
nützung des Bodens hin überprüfen. Ein Übermaß an Großgütern
ist durch i n n e r e S i e d l u n g unbedingt zu beseitigen. — Die
Bauerngüter aller Art und Größe sind ebenfalls ständischen Gliede-
rungen einzufügen, und zwar zunächst durch g e n o s s e n -
s c h a f t l i c h e Z w a n g s v e r b ä n d e , die ihnen neben Dünge-
mitteln, Geräten und Maschinen vor allem Absatz und Kapital ver-
schaffen, so daß auf diese Weise eine durchgreifende, und doch nicht
kapitalistische Beeinflussung der bäuerlichen Wirtschaftsweise er-
reicht wird. Der gemeinsame Verkauf, die Möglichkeit, Kapital zu
billigen Bedingungen zu erhalten, der gemeinsame Bezug von
Düngemitteln, der gemeinsame Besitz von Maschinen und Geräten,
die gemeinsame Besorgung elektrischer Anschlüsse, all dies würde
eine Grundlage bäuerlicher Wirtschaft / bilden, die ausschließt, daß
weite Landstriche und große Schichten der Bauernschaft auf einem
niedrigen Stand der Wirtschaftsweise beharrten und die den Bauern
aus einem isolierten zu einem eingegliederten Wirtschafter machen
würde. Dazu kommt dann noch das Gemeineigentum dieser genos-
senschaftlichen Verbände selbst: die Molkereien, die Mühlen, die
elektrischen und anderen Kraftanlagen, die Maschinen, die Sparkas-
sen und Bauernbanken, stellenweise auch Bäckereien, Dörranlagen,
Zuckerfabriken und andere. — Solche zünftige Bindungen (samt zu-
gehörigem Fachschul- und Bildungswesen) bewirkten, daß auch die
Landwirtschaft von ständischen Gliederungen durchzogen, und daß