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Die Konsequenz dieser Auffassung ist nun die, daß entweder alle

äußeren Einwirkungen prinzipiell einander gleich gesetzt werden,

wobei aber dann von einer eigentlichen W e c h s e l b e z i e h u n g

z w i s c h e n I n d i v i d u e n n i c h t g e s p r o c h e n w e r d e n

k a n n , sondern nur von E i n w i r k u n g e n der „Natur“

schlechthin, als deren Spezialfälle unter anderen menschliche Indi-

viduen erscheinen. Eine unmittelbare psychische Wechselwirkung

zwischen Gruppe und Gruppe wäre dann völlig unklar. Als „empi-

rische Atome“ der Gesellschaft könnten in diesem Falle nicht „Vor-

stellungen, Individuen und Gruppen“ erscheinen, wie S i m m e l

will, sondern nur Vorstellungen, das heißt subjektive Vorgänge:

die beiden andern müßten als Spezialfälle dieser subjektiven Vor-

gänge nachgewiesen werden. Würde man diese Konsequenz ableh-

nen, so verbliebe nur dennoch jene (wie sich zeigte unhaltbare) An-

nahme prinzipieller Verschiedenheit der Beziehungen „Mensch zu

Mensch“ und „Mensch zur Natur“, um so der vermeintlichen

grundsätzlichen Verschiedenheit der in beiden Fällen zur Entwick-

lung gelangenden Erscheinungen gerecht zu werden. Die erste

obige Konsequenz (prinzipielle Gleichheit aller „Einwirkungen“)

widerspricht dieser letzteren Meinung; diese aber widerspräche

dann wieder der von S i m m e l gelegentlich der Begriffsbestim-

mung der Wirtschaft durchgeführten Auffassung vom Sozialen als

psychische Wechselwirkung innerhalb des Individuums.

Wir haben diese Eventualitäten und Konsequenzen nicht näher

zu verfolgen. Es genügt festzustellen, daß die Bestimmung des So-

zialen als Wechselbeziehung psychischer Einheiten jedenfalls eine

auch materiell unzulängliche und schwankende Bestimmung dar-

stellt. Aber noch mehr. Diese Bestimmung kann i h r e m S i n n e

n a c h keinen Sozialbegriff konstituieren, sondern vermag höch-

stens eine vorläufige Abgrenzung, eine provisorische Einschränkung

desjenigen Kreises von Erscheinungen zu leisten, der zur Charakteri-

sierung als „gesellschaftlich“ in Betracht kommt, das heißt zur vor-

läufigen Begrenzung des mittels eines bestimmten Kriteriums e r s t

seitigen) Tausche. Für das wirtschaftende Subjekt als solches ist es sicherlich

vollkommen gleichgültig, ob es in seinem Besitze befindliche Substanzen oder

Arbeitskräfte in den Boden versenkt oder einem andern Menschen hingibt...“

(Georg Simmel: Philosophie des Geldes, Leipzig 1900, S. 34; vgl. S. 32 ff.)