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ihrem Boden, die Idee ist von dem Bleigewicht des Materiellen be-
freit und kann sich, unver- / giftet durch wirtschaftliche Nebenein-
flüsse, ihre Gestalt erwirken und ihr Recht erkämpfen.
Wie sich im besonderen das Verhältnis der einzelnen Stände zum
Staat gestalten und entwickeln möge, braucht nicht die Sorge von
heute zu sein. Es genügt vollständig, wenn die wirtschaftlichen Stan-
deskörper sowohl die innere Organisation der Standesangelegenhei-
ten an sich nehmen, wie auch diese Selbstregierung im Bereiche der
gesamtwirtschaftlichen Fragen ausüben; und damit den zentralisti-
schen, liberalen Staat vom Wirtschaftsleben ausschalten, dieses da-
gegen von sich aus gestalten, soweit es die Unterordnung unter die
staatliche Ganzheit erlaubt.
Dieser Abbau des zentralistischen, a l l g e m e i n - demokrati-
schen (statt fachdemokratischen) Staates ist die wichtigste Endwir-
kung des Ständehauses und der ständischen Gesamtgliederung der
Wirtschaft überhaupt. Nun herrscht im wirtschaftlichen Leben wie
im Leben der anderen ständischen Bereiche überall verhältnismäßige
G l e i c h h e i t u n t e r G l e i c h e n .
Das kommt auch in der Art der Führerbestellung, der Wahl, zum
Ausdrucke. Das wirtschaftliche Ständehaus kommt natürlich nicht
durch Urwahlen der Massen zustande. Die Arbeiter wählen in ihren
Unterverbänden der Zünfte, in ihren „Arbeiterkammern“, in den
Hilfskassen und sonstigen Verbänden, mit gleichem Stimmrecht;
die Angestellten und Ingenieure, die Unternehmer, alle in ihren
entsprechenden Verbänden und Gruppen gleichfalls als Gleiche
unter Gleichen. Sie alle werden nun in engeren Angelegenheiten
sachlich und fachlich selbst beraten, regieren, und nach oben und
unten hin vertreten sein. Die Unterverbände entsenden stufenweise,
als solche, ihre Vertreter in die jeweiligen Oberverbände. — Wäh-
rend in der demokratischen Ordnung unwissende, weil ungleichar-
tige Massen wählen, unwissende Agitatoren über Dinge reden, be-
raten und beschließen müssen, von denen sie nichts verstehen, ist
hier alles in der Hand der Beteiligten selbst.
Demokratie gleicht dem Urgemenge vor der Erschaffung der
Welt, ständische Gliederung gleicht der Harmonie und Ordnung
nach ihrer Vollendung.
b.
Die zweite Grundtatsache im Verhältnis von Stand und Staat
ist die, daß die Zentral-Staatsgewalt nicht aus den Elementen abge-