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geschrumpft, denn ein großer Teil ihrer gegenwärtigen Arbeit, die
in Vorbereitung und Durchführung von Wirtschaftsgesetzen besteht,
würde sich ja nun in der Selbstverwaltung berufständischer Körper-
schaften vollziehen;
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zweitens: wäre aber das schlimmste, nämlich der verheerende
Parlamentarismus von heute ganz wesentlich eingeengt. Denn auch
ihm wären ja alle jene genannten Belange weggenommen.
Drittens: denkt man sich aber diese Entwicklung fortgesetzt und
die körperschaftliche Selbstverwaltung auch im religiösen Leben,
im wissenschaftlichen Leben, im Schulwesen und dem damit ver-
bundenen Steuerwesen (das dann zum Teil auf Umlagen, Grund-
besitz, Stiftungen, kurz eigene Einnahmen des Standes gegründet
werden müßte) wenigstens bis zu einem gewissen Grade eingerich-
tet; dann würden sich auch nach dieser Seite hin die Ministerien
zum Teil zu Aufsichtsorganen umzubauen haben, die übersteigerte
Bürokratie von heute verkleinert und umgebildet, sowie die Ho-
heitsrechte des allgemeinen Gesamtparlamentes, ebenso der Landes-
parlamente, abermals verringert werden. Die vollständige Aufsau-
gung und Umbildung dieser Restparlamente und Restparteien wäre
dann billig eine Frage fernerer Zukunft.
2. Was im Falle einer gewaltsamen Entwicklung, etwa durch einen
Staatsstreich, geschähe, hängt von jenem Kreise von Menschen, der
diesen Staatsstreich macht, ab und vor allem von der Persönlichkeit
ihres Führers!
Ein solcher kann das Parlament entweder formell bestehen lassen,
wie es Cromwell tat, wie es auch Mussolini lange Zeit tat. Oder er
kann es nach Hause schicken.
In b e i d e n F ä l l e n l ä g e d a s W e s e n t l i c h e i n d e r
i n n e r e n U m b i l d u n g d e r L e b e n s o r d n u n g ,
n i c h t
i n d e n ä u ß e r e n F o r m e n .
Diese Umbildung kann nur darin bestehen, daß ein Teil der heu-
tigen Staatsbelange den ständischen Körperschaften, vor allem dem,
was wir „Wirtschaftliches Ständehaus“ nannten, übertragen wird.
Denn erst dadurch wird der Staat seinen ureigensten Aufgaben zu-
rückgegeben.
Ferner muß sich jener Menschenkreis, der den Schlag führt, selbst
in irgendeiner Welse als „Stand Staat“, als Körperschaft, formieren.
Ein entscheidender Führerkreis, nennen wir ihn Staatsrat, der sich