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dann um den künftigen Staatsführer schart, hätte das heutige Par-

lament entweder zu ersetzen oder — falls es formell bestehen bliebe

— zu überhöhen.

Wie ein solcher „Staatsrat“ zusammenzusetzen wäre, im Einzelnen

auszumalen, ist müßig, da, wie gesagt, in einem solchen Falle alles

auf die geschichtlichen Umstände und auf die Persönlichkeiten an-

kommt. Soviel steht aber fest, daß er bei richtigem Aufbaue einer-

seits die lebendige Fühlungnahme mit allen anderen Ständen zu hal-

ten und daher reichlich Vertreter derselben in seine Mitte zu beru-

fen, andererseits das Heft nicht aus der Hand zu geben habe. Der

staatstragende Stand und sein Führer muß in einem solchen Falle

bedingungslos Herr im Hause bleiben. Denn nur dann kann er als

Höchststand seine Aufgaben erfüllen (Ende des Zusatzes)

1

.

/

§ 36. Die Erziehung

2

Die ständische Ordnung erscheint, indem sie sich auf die eigen-

artige Geistigkeit kleiner Kreise gründet, zweifellos solange als die

allein sachgemäße und vollkommene, als man die Gesellschaft als

ein ruhendes Sein betrachtet. Dem jeweiligen Stufenbau von geisti-

gen Gemeinschaftskreisen entspricht dann ein gleichartiger Stufen-

bau von Organisationskreisen, den Ständen. Sieht man aber die Ge-

sellschaft im Wechsel von Leben und Tod ihrer Bevölkerung an und

im Wechsel der herrschenden Ideenrichtungen der Geschichte, dann

erscheint, wie sich zeigte

3

, eine neue schwierige Frage: die Geburts-

stände. Die Nachrückenden haben die Neigung, in die Stelle ihrer

Eltern und Verwandten einzutreten. Vererbung des Besitzes, der

persönlichen Verbindungen und was das meiste bedeutet, der an-

gemessenen Erziehung und Überlieferung sind die Vorteile, welche

die Nachkommenschaft der bevorzugten Stände genießt. Nicht die

Fähigkeit allein entscheidet dann, sondern die ererbte Stellung und

die Überlieferung. Solange sich diese Erscheinung innerhalb gesun-

1

Vgl. oben S. 256 ff. und 329 ff.

2

Zusatz zur vierten Auflage. Zur Ergänzung vgl. jetzt meine Abhandlung

über Ganzheitliche Erziehungslehre in: Kämpfende Wissenschaft, Jena 1934,

S. 106, jetzt: 2. Aufl., Graz 1970, S. 153 ff. (= Othmar Spann Gesamtausgabe,

Bd 7).

3

Siehe oben S. 317 ff.