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Unsere nächste Aufgabe ist nun, die Vorrangverhältnisse inner-

halb der Hervorbringungsreife selbst zu klären. Die Hervorbrin-

gungsreife zerfällt, wie ausgeführt, in Marktreife und Werkreife.

Erstere zeigt sich als die vorgeordnete. Unser nächster Satz lautet:

III.

Innerhalb der Hervorbringungsreife ist Marktreife

vor Werkreife

Es wäre nicht richtig, die Werkreife, in der sich die stofflich-

technische Erzeugung der Güter vollzieht und die daher am greif-

barsten für den Laien „Wirtschaft“ ist, als das Vorgeordnete und

Erstwesentliche der Wirtschaft zu betrachten. Denn man kann an

die stoffliche Herstellung und Bearbeitung eines Gutes immer erst

dann herangehen, wenn die wirtschaftlichen Vorbedingungen er-

füllt sind, und zwar nicht nur, wenn die organisatorischen Vor-

bedingungen gegeben sind / (die Gemeinsamkeitsreife) und die Her-

stellung erfunden ist (Vorreife), sondern auch erst, wenn der „Ab-

satz“, die „Verkäuflichkeit“ des Gutes gesichert ist. S o f e r n also

ein Gut (eine wirtschaftliche Leistung) auf Absatz angewiesen ist, ist

die Sicherung dieses Absatzes, das ist die „Marktreife“, die logische

Vorbedingung: Es geht daher Marktreife vor Werkreife. S o f e r n

aber ein Gut nicht erst verkauft zu werden braucht, sondern nur

dazu bestimmt ist, in der eigenen Wirtschaft verbraucht zu wer-

den, z. B. Milch im eigenen Betriebe und Haushalte des Bauern —

ist dennoch die Werkreife selbst nicht das begrifflich Erste, sondern

das, was ein Seitenstück zur Marktreife bildet: die Gesamtgliede-

rung, die „Einteilung“ der Wirtschaftsmittel, ihre „Gliederung“

und „Gegenseitigkeit“ (nämlich die Verwendung, Eingliederung der

Milch im eigenen Betriebe). Denn man wird auch hier nicht zuerst

wirtschaften und dann die „Einteilung“ (Gliederung) treffen, son-

dern zuerst überlegen, welche Ziele mit welchen Mitteln zu errei-

chen seien, und gemäß dieser die G l i e d e r u n g b e s t i mm e n -

d e n Überlegung an die Arbeiten der Werkreife, z. B. an die Vieh-

zucht und Milchgewinnung, gehen. (Man kann diese Eingliederungs-

vorgänge auch bereits als „Gemeinsamkeitsreife“ betrachten, beide

fließen im Innern der Wirtschaft ineinander.)

Zusatz über die Fruchtbarkeit der Marktreife (des Handels)

Diese durchaus grundsätzliche Bestimmung der Marktreife sagt darüber

gar nichts aus, ob eine bestimmte geschichtliche Form der Marktreife, z. B.