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Was das Geld nun auch sei, nach welchem Begriff es auch be-

stimmt werden möge, ob „metallistisch“ als Ware, ob „nominali-

stisch“ als staatliches „Gesetz“, ganzheitlich als „Kapital höherer

Ordnung“ — wir sehen in der Wirtschaft aller Zeiten, aber größten

Stiles in der modernen individualistischen Wirtschaft, daß überall

auch das Geld seinen „Markt“ habe, daß es verliehen und gekauft

werde (Kredit), ähnlich wie die Waren auch. Das Leih- und Bank-

wesen aller Zeiten, dazu heute das Finanzkapital in seinen viel-

fachen Formen, vor allem die Effektenbörsen und was sich daran

an ergänzenden und helfenden Tätigkeiten anschließt — sie alle

bestehen wesentlich darin, Geld an sich zu ziehen und es zu ver-

leihen, dem Gelde also eine Marktreife zu geben. (Auch in der rei-

nen Naturalwirtschaft hat Geld niemals gänzlich gefehlt, Geld ist

eine Urerscheinung aller Wirtschaft.) Die Marktreife des Geldes ist,

allgemein gesagt, G e l d l e i h e o d e r K r e d i t . Eine besondere

Form der Geldleihe ist sodann die Vermittlung derselben, die

K r e d i t v e r m i t t l u n g .

Da nun überall, s o f e r n Geld in Verwendung ist, gelten muß:

G e l d i s t v o r W a r e ; da ferner sogar nach metallistischer Auf-

fassung Geld eine führende Ware, nach unserem Lehrbegriffe aber

Kapital höherer Ordnung ist, die Ware dagegen nur Werkzeug

(Kapital) oder Genußgut; und da demnach das Kapital höherer

Ordnung sowohl für Werkzeuge wie für Genußgüter Vorausset-

zung für jederlei Ware ist; so gilt auch für die Marktreife: die

Marktreifeverleihung an das Geld ist vor jener an die Ware; anders

gesagt: K r e d i t i s t v o r H a n d e l u n d E r z e u g u n g . Aller-

dings gilt dieser Satz nur nach der Maßgabe, daß für den Handel

und für die Erzeugung jeweils geborgtes Geld nötig sei, also unter

der Voraussetzung mangelnden Eigenkapitals. Wo Eigenkapital

hinreicht, kommt Leihe nicht in Betracht, daher auch nicht ihr

Vorrang.

/

Kurz gesagt, lautet dieser Gedankengang: Waren können erst

marktreif gemacht werden durch Geld, die Marktreifmachung des

Geldes ist daher begriffliche Voraussetzung für die Marktreif-

sierende Seite, insbesondere ist die Marktreifeverleihung an das Geld von

der Schaffung des Geldes als Kapitals höherer Ordnung, der Geldschöpfung,

nicht vollständig zu trennen (siehe unten, Vierte Abhandlung, S. 256 ff.).