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fern sie auf den Zeitpunkt des Anbietens oder Nachfragens gerichtet

ist) von der W e r k z e i t r e i f e (siehe die eben genannten Bei-

spiele) zu unterscheiden.

Fassen wir aber die Zeitreifeverleihung nicht nur als Aufbewahrung

von Gütern in der Zeit auf, sondern überhaupt als Wirtschaftsplan in der

Zeit, als zeitliche Gliederung der Leistungen: dann gelangen wir zu dem

überraschenden Ergebnisse des unbedingten Vorranges der Zeitreife, und

zwar sogar innerhalb der Gemeinsamkeitsreife. Denn auch diese hat eine

zeitliche Gliederung zur Vorbedingung. Da aber die Zeitreife k e i n e i g e -

n e r T e i l i n h a l t der Wirtschaft ist, kann sie in der Ausgliederungs-

ordnung als solche nicht auftreten. Es ist daher berechtigt, die Zeitreife auf

eine S o n d e r f o r m d e r W e r k r e i f e im Sinne technischer Hervor-

bringung zu beschränken. Nur in der Werkreife kommt die Zeitreifever-

leihung, z. B. als Speicherung, verhältnismäßig selbständig, das heißt als

Unterteilung eines Teilganzen, zur Erscheinung.

Zum Vorrange der Zeit kommt jener des räumlichen Verkehrs.

VI.

Ortsreife ist vor Stoffreife

Anders gesagt, lautet dieser Satz: V e r k e h r i s t v o r E r -

z e u g u n g . Der Satz gilt insofern, als alle Erzeugung sowohl im

Sammeln der Rohstoffe wie im Absatze der Erzeugnisse auf/grö-

ßere Räume angewiesen ist. Daher ist denn auch noch nie eine Wirt-

schaft ohne räumlichen Verkehr gewesen. Verbringung der Roh-

stoffe zum Erzeuger und der Erzeugnisse zum Verbraucher ist nicht

nur beim Großbetriebe, sondern war stets und überall Bedingung

von Wirtschaft.

Für die praktische Volkswirtschaftspolitik ist der Satz „Verkehr

ist vor Erzeugung“ von besonderer Wichtigkeit, weil dadurch der

Vorrang der Verkehrspolitik vor der Erzeugungspolitik klar wird

und dadurch wieder die Grundlagen der Subventionspolitik für

Eisenbahn, Schiffahrt, Luftverkehr und so fort. Da der Verkehr

verhältnismäßig für sich allein sehr ausdehnungsfähig ist, z. B.

durch Verdichtung und durch Erhöhung der Geschwindigkeiten,

können von ihm neue Vorbedingungen zur Erweiterung der Roh-

stoffgrundlage der Erzeugung ebenso wie zur Erweiterung der Ab-

satzmärkte ausgehen. Dies ist unter anderem der Sinn des Satzes

„Verkehr schafft Verkehr“. Er schafft nämlich Verkehr, weil er

neue Erzeugung schafft.

Schließlich erhebt sich noch die grundsätzliche Frage: Besteht zwischen

Stoffreife, Ortsreife, Zeitreife überhaupt ein Vorrangverhältnis, da diese

Einteilung doch aus der Technik, nicht aus dem Gliederbau der Leistungen