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fern sie auf den Zeitpunkt des Anbietens oder Nachfragens gerichtet
ist) von der W e r k z e i t r e i f e (siehe die eben genannten Bei-
spiele) zu unterscheiden.
Fassen wir aber die Zeitreifeverleihung nicht nur als Aufbewahrung
von Gütern in der Zeit auf, sondern überhaupt als Wirtschaftsplan in der
Zeit, als zeitliche Gliederung der Leistungen: dann gelangen wir zu dem
überraschenden Ergebnisse des unbedingten Vorranges der Zeitreife, und
zwar sogar innerhalb der Gemeinsamkeitsreife. Denn auch diese hat eine
zeitliche Gliederung zur Vorbedingung. Da aber die Zeitreife k e i n e i g e -
n e r T e i l i n h a l t der Wirtschaft ist, kann sie in der Ausgliederungs-
ordnung als solche nicht auftreten. Es ist daher berechtigt, die Zeitreife auf
eine S o n d e r f o r m d e r W e r k r e i f e im Sinne technischer Hervor-
bringung zu beschränken. Nur in der Werkreife kommt die Zeitreifever-
leihung, z. B. als Speicherung, verhältnismäßig selbständig, das heißt als
Unterteilung eines Teilganzen, zur Erscheinung.
Zum Vorrange der Zeit kommt jener des räumlichen Verkehrs.
VI.
Ortsreife ist vor Stoffreife
Anders gesagt, lautet dieser Satz: V e r k e h r i s t v o r E r -
z e u g u n g . Der Satz gilt insofern, als alle Erzeugung sowohl im
Sammeln der Rohstoffe wie im Absatze der Erzeugnisse auf/grö-
ßere Räume angewiesen ist. Daher ist denn auch noch nie eine Wirt-
schaft ohne räumlichen Verkehr gewesen. Verbringung der Roh-
stoffe zum Erzeuger und der Erzeugnisse zum Verbraucher ist nicht
nur beim Großbetriebe, sondern war stets und überall Bedingung
von Wirtschaft.
Für die praktische Volkswirtschaftspolitik ist der Satz „Verkehr
ist vor Erzeugung“ von besonderer Wichtigkeit, weil dadurch der
Vorrang der Verkehrspolitik vor der Erzeugungspolitik klar wird
und dadurch wieder die Grundlagen der Subventionspolitik für
Eisenbahn, Schiffahrt, Luftverkehr und so fort. Da der Verkehr
verhältnismäßig für sich allein sehr ausdehnungsfähig ist, z. B.
durch Verdichtung und durch Erhöhung der Geschwindigkeiten,
können von ihm neue Vorbedingungen zur Erweiterung der Roh-
stoffgrundlage der Erzeugung ebenso wie zur Erweiterung der Ab-
satzmärkte ausgehen. Dies ist unter anderem der Sinn des Satzes
„Verkehr schafft Verkehr“. Er schafft nämlich Verkehr, weil er
neue Erzeugung schafft.
Schließlich erhebt sich noch die grundsätzliche Frage: Besteht zwischen
Stoffreife, Ortsreife, Zeitreife überhaupt ein Vorrangverhältnis, da diese
Einteilung doch aus der Technik, nicht aus dem Gliederbau der Leistungen