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mechanistischer und atomistischer Weise Verkehrsfreiheit schlechthin
und größtmögliche, das heißt weltwirtschaftliche, Arbeitsteilung
schlechthin. Gerade das aber ist nach unseren grundsätzlichen Vor-
aussetzungen durchaus w e s e n s w i d r i g . Vielmehr gilt es um-/
gekehrt, die Stufen als lebendige Ganzheiten überall zu bewahren!
Darum gibt auch, wie ersichtlich, eine Theorie der Vorrangver-
hältnisse im Stufenbau der Wirtschaft mehr als eine bloße Theorie
des Schutzzolles zur Erziehung der „produktiven Kräfte“ im Sinne
Lists, denn sie beschränkt sich nicht nur auf die Stufen Welt- und
Volkswirtschaft, sondern sie umfaßt alle Stufen und zeigt die Aus-
bildung dieser Stufen nach Maßgabe ihrer gliedhaften Stellung. Also
nicht ihre absolute und egoistische, sondern ihre verhältnismäßige,
ihre organisch richtige, ihre organisch wesensgemäße Ausbildung!
Die Theorie der Vorrangverhältnisse im Stufenbaue der Wirt-
schaft enthält daher weit mehr als eine bloße Schutzzolltheorie, sie
enthält die G r u n d l a g e n d e r W i r t s c h a f t s p o l i t i k a l l e r
S t u f e n . „Aller Stufen“ sagen wir, denn es gibt nicht nur „Volks-
wirtschaftspolitik“, sondern auch eine Wirtschaftspolitik der nie-
deren Stufen, man denke nur an die „Verbandspolitik“, „Kartell-
politik“, „Haushaltpolitik“.
A.
T h e o r i e d e s V o r r a n g e s i m S t u f e n b a u e
D i e a l l g e m e i n e n V o r r a n g s ä t z e
Der allgemeinste Grundsatz für die Feststellung der Vorrang-
verhältnisse ist durchaus eindeutig und einfach, er lautet:
Die höhere Ganzheit ist vor der niederen. Gattung ist vor
Art. (I.)
Daraus ergeben sich folgende besondere Sätze:
Weltwirtschaft ist vor Volkswirtschaftskreis.
Volkswirtschaftskreis ist vor Volkswirtschaft.
Volkswirtschaft ist vor Gebietswirtschaft.
Weltwirtschaft, Volkswirtschaft und Gebietswirtschaft ist vor
Verbandswirtschaft oder Berufstand (soweit der Verband über das
Gebiet, den Bundesstaat und sogar die Volkswirtschaft hinaus-
geht, durchkreuzt und überhöht das von ihm gebildete Kapital
höherer Ordnung das gebiets- und volkswirtschaftliche Kapital hö-
herer Ordnung, muß sich aber stets im Rahmen / des Weltwirtschaft-