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dieser Erkenntnis herrlichen Ausdruck. Unsere individualistischen

Theoretiker und Staatsmänner haben sich von der Tiefe dieser

Weisheit nichts träumen lassen! Die Listsche Lehre von den Pro-

duktivkräften und von der erzieherischen Bedeutung der Zölle, die

merkantilistische Lehre von der Handels- und Zahlungsbilanz und

von der Industrieförderung, Careys und Dührings Lehre von der

Dezentralisation der Erzeugung, Thünens Lehre von der nur ver-

hältnismäßigen Richtigkeit der landwirtschaftlichen Betriebssysteme

(welche eine Entwicklung jeder Betriebsart an i h r e r g l i e d h a f -

t e n S t e l l e fordert!), Adam Müllers Lehre von der Gegenseitig-

keit aller Seiten der Gesellschaft und von der Wichtigkeit der Dauer

gegenüber bloßer Augenblicks-Ertragsrechnung — all diese und

ähnliche Lehrstücke gehen von der stillschweigenden Voraussetzung

der umfassenden Ausgliederungsfülle der Ganzheit „Volkswirt-

schaft“ aus. Unsere individualistischen Volkswirte und Staatsmän-

ner der letzten hundert Jahre haben dafür allerdings nur ein

Lächeln übrig gehabt — zum Schaden des gesamten deutschen Vol-

kes, das ohne einen solchen wirtschafts- und gesellschaftstheoreti-

schen Individualismus niemals in die furchtbare Lage von heute

hätte kommen können.

Der wahre Staatsmann und Wirtschaftspfleger erkennt den

großen Reichtum der Gliederungen und Stufen des Wirtschafts-

lebens, er erkennt und schützt ihn, nicht nur als ein wirtschaft-

liches, sondern zugleich als ein hohes völkisches Gut.

2.

Die Gebietswirtschaft

Der Begriff der jeweils möglichst großen Selbstversorgung oder

der wesensgemäßen Ausgliederungsfülle bleibt aber bei der Volks-

wirtschaft nicht stehen, sondern führt von ihr not- / wendig weiter

zur Gebietswirtschaft. Was von der Volkswirtschaft gilt, gilt sinn-

gemäß auch von der Gebietswirtschaft und allgemein von allen

Unterganzheiten, die sie ausgliedert. Da alle Wirtschaftsbereiche,

die sich innerhalb einer Volkswirtschaft befinden, ihr eigenes leben-

diges Glied sind, kann die volle Lebendigkeit des Ganzen nur er-

reicht werden, wenn die volle Lebendigkeit der Glieder gesichert

wird. In der Volkswirtschaft darf darum ebensowenig eine Über-

bildung einzelner Wirtschaftsgebiete und Wirtschaftskräfte zu-

ungunsten anderer stattfinden, und wären sie auch die „von der