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dieser Erkenntnis herrlichen Ausdruck. Unsere individualistischen
Theoretiker und Staatsmänner haben sich von der Tiefe dieser
Weisheit nichts träumen lassen! Die Listsche Lehre von den Pro-
duktivkräften und von der erzieherischen Bedeutung der Zölle, die
merkantilistische Lehre von der Handels- und Zahlungsbilanz und
von der Industrieförderung, Careys und Dührings Lehre von der
Dezentralisation der Erzeugung, Thünens Lehre von der nur ver-
hältnismäßigen Richtigkeit der landwirtschaftlichen Betriebssysteme
(welche eine Entwicklung jeder Betriebsart an i h r e r g l i e d h a f -
t e n S t e l l e fordert!), Adam Müllers Lehre von der Gegenseitig-
keit aller Seiten der Gesellschaft und von der Wichtigkeit der Dauer
gegenüber bloßer Augenblicks-Ertragsrechnung — all diese und
ähnliche Lehrstücke gehen von der stillschweigenden Voraussetzung
der umfassenden Ausgliederungsfülle der Ganzheit „Volkswirt-
schaft“ aus. Unsere individualistischen Volkswirte und Staatsmän-
ner der letzten hundert Jahre haben dafür allerdings nur ein
Lächeln übrig gehabt — zum Schaden des gesamten deutschen Vol-
kes, das ohne einen solchen wirtschafts- und gesellschaftstheoreti-
schen Individualismus niemals in die furchtbare Lage von heute
hätte kommen können.
Der wahre Staatsmann und Wirtschaftspfleger erkennt den
großen Reichtum der Gliederungen und Stufen des Wirtschafts-
lebens, er erkennt und schützt ihn, nicht nur als ein wirtschaft-
liches, sondern zugleich als ein hohes völkisches Gut.
2.
Die Gebietswirtschaft
Der Begriff der jeweils möglichst großen Selbstversorgung oder
der wesensgemäßen Ausgliederungsfülle bleibt aber bei der Volks-
wirtschaft nicht stehen, sondern führt von ihr not- / wendig weiter
zur Gebietswirtschaft. Was von der Volkswirtschaft gilt, gilt sinn-
gemäß auch von der Gebietswirtschaft und allgemein von allen
Unterganzheiten, die sie ausgliedert. Da alle Wirtschaftsbereiche,
die sich innerhalb einer Volkswirtschaft befinden, ihr eigenes leben-
diges Glied sind, kann die volle Lebendigkeit des Ganzen nur er-
reicht werden, wenn die volle Lebendigkeit der Glieder gesichert
wird. In der Volkswirtschaft darf darum ebensowenig eine Über-
bildung einzelner Wirtschaftsgebiete und Wirtschaftskräfte zu-
ungunsten anderer stattfinden, und wären sie auch die „von der