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Die Bedeutung der H a u s f r a u e n als Vorsteherinnen der
Haushalte ist jener der Unternehmer als Vorsteher der Betriebe
zu vergleichen. Ernährung und Bekleidung, diese Hauptposten klei-
ner Haushaltrechnungen, sind nach Beschaffenheit, Rohstoffeinkauf
und Fertigerzeugung in ihre Hände gelegt. Wohl zwei Drittel und
mehr des „Volkseinkommens“ gehen durch die Hände der Haus-
frauen — aber nicht als Verbrauchsgüter, sondern als Rohstoffe und
Erzeugungsmittel, die erst im Haushalte ihre Genußreife finden.
Einkauf und Fertigerzeugung sowie die Gültigkeit der Verbrauchs-
ziele entscheidet großenteils die Hausfrau.
V i e r t e r A b s c h n i t t
Das Verhältnis von Teilinhalten und Stufe
Die Vorränge zweiter Ordnung
I.
Stufe und Teilinhalt
Im Verhältnisse zwischen Stufe und Teilinhalt gilt der Vorrang-
satz:
Stufe ist vor Teilinhalt. Die Begründung liegt darin, daß die
Stufe nichts anderes als das Ganze aller Teilinhalte ist, da auf jeder
Stufe grundsätzlich alle Teilinhalte Vorkommen (allerdings nur
arteigen, das heißt in bestimmter Beschränkung, daher es wieder
nicht eine, sondern mehrere Stufen gibt). Ist nun die Stufe die
Ganzheit aller Teilinhalte, so muß nach dem Satze „Das Ganze ist
vor dem Gliede“ gelten: G e s a m t h e i t d e r T e i l i n h a l t e i s t
v o r d e m e i n z e l n e n T e i l i n h a l t e , das heißt aber eben
nichts anderes als: Stufe ist vor Teilinhalt.
/
Auch dieser Vorrangsatz hat große w i r t s c h a f t s p o l i -
t i s c h e Bedeutung, da er lehrt, daß nicht abstrakte Geschäftszweige
und Teilinhalte als solche, z. B. „Verkehr“ (Ortsreife), „Erfinder-
wesen“ (Vorreife), gefördert werden können, sondern stets die
weltwirtschaftliche, volkswirtschaftliche, gebietliche, verbandliche
(berufständische) S t u f e den Rahmen bildet.
II.
Abgeleitete Vorränge oder Vorränge zweiter Ordnung
Die Vorränge zwischen den Teilinhalten untereinander und
zwischen den Stufen untereinander scheiden wir als ursprüngliche