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Die Bedeutung der H a u s f r a u e n als Vorsteherinnen der

Haushalte ist jener der Unternehmer als Vorsteher der Betriebe

zu vergleichen. Ernährung und Bekleidung, diese Hauptposten klei-

ner Haushaltrechnungen, sind nach Beschaffenheit, Rohstoffeinkauf

und Fertigerzeugung in ihre Hände gelegt. Wohl zwei Drittel und

mehr des „Volkseinkommens“ gehen durch die Hände der Haus-

frauen — aber nicht als Verbrauchsgüter, sondern als Rohstoffe und

Erzeugungsmittel, die erst im Haushalte ihre Genußreife finden.

Einkauf und Fertigerzeugung sowie die Gültigkeit der Verbrauchs-

ziele entscheidet großenteils die Hausfrau.

V i e r t e r A b s c h n i t t

Das Verhältnis von Teilinhalten und Stufe

Die Vorränge zweiter Ordnung

I.

Stufe und Teilinhalt

Im Verhältnisse zwischen Stufe und Teilinhalt gilt der Vorrang-

satz:

Stufe ist vor Teilinhalt. Die Begründung liegt darin, daß die

Stufe nichts anderes als das Ganze aller Teilinhalte ist, da auf jeder

Stufe grundsätzlich alle Teilinhalte Vorkommen (allerdings nur

arteigen, das heißt in bestimmter Beschränkung, daher es wieder

nicht eine, sondern mehrere Stufen gibt). Ist nun die Stufe die

Ganzheit aller Teilinhalte, so muß nach dem Satze „Das Ganze ist

vor dem Gliede“ gelten: G e s a m t h e i t d e r T e i l i n h a l t e i s t

v o r d e m e i n z e l n e n T e i l i n h a l t e , das heißt aber eben

nichts anderes als: Stufe ist vor Teilinhalt.

/

Auch dieser Vorrangsatz hat große w i r t s c h a f t s p o l i -

t i s c h e Bedeutung, da er lehrt, daß nicht abstrakte Geschäftszweige

und Teilinhalte als solche, z. B. „Verkehr“ (Ortsreife), „Erfinder-

wesen“ (Vorreife), gefördert werden können, sondern stets die

weltwirtschaftliche, volkswirtschaftliche, gebietliche, verbandliche

(berufständische) S t u f e den Rahmen bildet.

II.

Abgeleitete Vorränge oder Vorränge zweiter Ordnung

Die Vorränge zwischen den Teilinhalten untereinander und

zwischen den Stufen untereinander scheiden wir als ursprüngliche