Table of Contents Table of Contents
Previous Page  2721 / 9133 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 2721 / 9133 Next Page
Page Background

[

I

6

O

/

I

6

I

]

151

theorien ihre Aufgabe zu lösen vermochte. Das liegt nicht an der

einen oder anderen Unvollkommenheit der Ausführung, sondern,

wie unsere Einleitung andeutete, daran: daß die Aufgabe, die sie

sich setzten, nämlich eine eindeutige Wert- und Preisrechnung

theoretisch zu begründen, grundsätzlich unlösbar ist. Alle diese

Theorien leiden unheilbar an der falschen Annahme, daß es eine

eindeutige Wirtschaftsrechnung überhaupt gäbe. Aber die Wirt-

schaft ist nicht vollkommen rechenbar! Auch die praktische Wirt-

schaft kann daher keine eindeutige Wert- und Preisrechnung auf-

machen und hat es nie getan, solange es eine Wirtschaft gibt. Sie

zahlt zwar allerdings jedesmal bestimmte Preise, aber sie könnte

jedesmal auch andere festsetzen und bezahlen. Daraus folgt, daß

auch die Fragestellungen aller rechenhaften Wert- und Preislehren

fehlerhaft sein müssen.

Das alles werden wir nun näher zu beweisen haben, zunächst an

einer ausführlicheren Prüfung der Grenznutzenlehre, die zugleich in

die herkömmlichen Begriffe und Fragestellungen einführen soll.

Z w e i t e r A b s c h n i t t

Darstellung und Prüfung der Grenznutzenlehre

I.

Grundgedanken

Der sachliche Grundgedanke der Grenznutzenlehre Carl Men-

gers — wir halten uns an diese — ist am klarsten durch das von

Wieser so genannte Gossensche Gesetz bezeichnet

1

. Der entschei-

dende Gedanke des Gossenschen Gesetzes ist: daß die einzelnen

Stücke eines Gütervorrates eine stetig abnehmende / Bedürfnissätti-

gung oder Nutzung mit sich bringen, so zwar, daß die erste Mengen-

einheit eines Vorrates einen größeren Nutzen stiftet als die zweite,

weil sie ein Bedürfnis von „größerer Intensität und Dringlichkeit“

befriedigt, die zweite einen geringeren Nutzen als die erste, aber

einen größeren als die dritte und so fort, bis die volle „Sättigung

des Bedürfnisses“ erreicht und die Bedürfnisintensität auf Null

herabgesunken ist. Danach würde z. B. ein Wanderer in der Wüste,

1

Gemeint ist hier nur das Gesetz der abnehmenden Bedürfnissättigung,

das sogenannte E r s t e Gossensche Gesetz. Später hat Lexis das Gesetz des

Ausgleichs der Grenznutzen das Z w e i t e Gossensche Gesetz genannt.