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rechter, sondern er ist es nach dem objektiven Maßstabe, der in der
richtigen Ausgliederung der gesamten Wirtschaft liegt.
Hiermit ist ein Begriff theoretisch wieder erobert, den das sitt-
liche Bewußtsein nie verleugnete, den die antike und die mittel-
alterliche Wissenschaft besaß, den aber die individualistisch-liberale
Wissenschaft mit ihren kausalmechanischen Formeln verlachte. /
XIV.
Bestätigung in Erfahrung und Geschichte
A.
P r e i s u n d G e l d
Alle individualistischen Lehrbegriffe müssen aus verfahrenmäßi-
gem Zwange heraus die Preisbildung grundsätzlich ohne Geld er-
klären, indem sie entweder vom Naturaltausche ausgehen oder das
Geld ausdrücklich als unbeteiligtes „Bezugsgut“, als neutralen „Re-
chenpfennig“ behandeln. Am bezeichnendsten dafür ist die bekannte
Marxische Formel: W—G—W, wo die Größe G (= Geld) sich nur
neutral messend zwischen die Waren (W) schiebt. — Das wider-
spricht aber der Erfahrung und Geschichte gleich sehr, wie z. B. die
„Inflation“ lehrte.
Indem dagegen unser Lehrbegriff vom Gliederbau der Wirt-
schaft ausgeht, indem er von den Elementen der Ausgliederungs-
ordnung her durch Gleichwichtigkeit und Wertentfaltung zur Er-
klärung des Preises fortschreitet, verlangt er keineswegs, daß das
Geld bei der Preisbildung nur als unbeteiligter Rechenpfennig be-
handelt werde. Er geht auch nicht so vor wie die Quantitätstheorie
des Geldes, die von der Geldmenge aus rechnerisch die Preishöhe
erklärt, so daß z. B. bei doppelter Geldmenge (ceteris paribus) die
Preise sich verdoppeln. Unserm Standpunkte sind die Geld m e n -
g e n wie alle anderen größenmäßigen Erscheinungen nicht ein
Erstes, sondern ein Zweites, ein Mittelbares; daher wir trotz der
praktisch in Geld gerechneten Preise an der Unrechenbarkeit der
Wirtschaft festhalten. Darum hat unsere Preislehre die sinnvolle
Abgeleitetheit der Geldgröße ebenso zu erwägen wie die aller an-
deren Größen der Wirtschaft.
Hierzu kommt die ausgezeichnete, die durchaus eigentümliche
Natur des Geldes. Wir haben bisher die mengenhaften Ausgliede-
rungsverhältnisse, allerdings ohne ausdrückliche Erwähnung des