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nutzenlehre das Grundgebrechen der Arbeitswerttheorie teilt, eine
Wertsteigerung aus der „technischen Fruchtbarkeitssteigerung“ nicht
erklären zu können
1
.
Bei Ricardo und Marx war der Wert des Gutes durch den Arbeitsstun-
dengehalt bezeichnet. Konnte man in 1 Arbeitsstunde 1 Gut machen, so
hatte es den Wert von 1 Arbeitsstunde, konnte man durch technische Fort-
schritte 2 machen, dann hatten 2 den Wert von 1 Arbeitsstunde. Ebenso vom
Kapital her. Das Kapital wird nur „verrechnet", es schafft keine Werte.
Konnte man / mit einer Maschine, die 1000 Arbeitsstunden enthält und nach
1000 Arbeitsgängen verbraucht war, bei 1 Arbeitsgang 1 Gut herstellen, so
ging 1 Arbeitsstunde in dieses Gut über; konnte man durch einen tech-
nischen Fortschritt bei einer gleichen Maschine, die ebenfalls 1000 Arbeits-
stunden enthielt und nach lOOOmaliger Benutzung verbraucht war, je 2 Gü-
ter herstellen, so ging 1 Arbeitsstunde in 2 Güter über. Eine Wertvermeh-
rung war bei Vermehrung der technischen Ergiebigkeit nicht möglich!
Ebenso die Grenznutzenschule. Da sich nach ihr der Wert der Erzeugungs-
mittel von dem Werte der Genußgüter ableitet, können die Erzeugungs-
güter durch Steigerung ihrer technischen Ergiebigkeit keine Werte schaf-
fen. Denn würden nun mit der halben Aufwendung von Kostengütern die-
selben Genußgüter erzeugt wie vorher (so daß eine Änderung der Verwen-
dung, des Nutzens, nicht erfolgte), so hätten nach der Grenznutzenlehre die
gleichen Erzeugnisse trotz verdoppelter technischer Ergiebigkeit den glei-
chen Wert.
Darum ist das Kapital auch für die folgerichtige Anwendung des Grenz-
nutzenbegriffes nicht wertvermehrend (denn nur die Genußgüter haben
Wert) und darum kann auch der Z i n s nicht erklärt werden. Menger ver-
nichtet aus diesem Grunde den alten Kapitalbegriff, indem er ihn in Kauf-
kraft auflöst, und flüchtet zu einer offenbar unzulänglichen, von Böhm-Bawerk
mit Recht kritisierten „Nutzungstheorie", um den Zins zu erklären.
Daß für unsere Preiserklärung eine solche, jeder gesunden wirtschaft-
lichen Vernunft widersprechende Absurdität nicht entstehen kann, brau-
chen wir nach allem Früheren nicht hervorzuheben. Denn bei jeder Erzeu-
gung kann ein Wertüberschuß entstehen, wenn sie die in ihr erscheinenden
Werte der verbrauchlichen und zum Teil auch die unverbrauchlichen Lei-
stungen zu vergüten (ersetzen) vermag. Daß sie grundsätzlich nicht alle
unverbrauchlichen Leistungen vergüten kann, entwickelten wir in der „Um-
kehrung der Mehrwertlehre"
1 2
. Werden nun die unverbrauchlichen Leistun-
gen nicht vergütet, so kann um so mehr ein Wertüberschuß im Ertrage (im
Leistungserfolge) entstehen. — Ferner bedeutet der technische Fortschritt
eine neue Gliederung der Kostengüter. Und da von K o s t e n g ü t e r n
s e l b s t ä n d i g e W e r t b e w e g u n g e n a u s g e h e n k ö n n e n , k ö n -
n e n d a d u r c h n e u e Ü b e r s c h ü s s e g e s c h a f f e n w e r d e n .
Maßgebend sind die neuen Ausgliederungsverhältnisse der Genußgüter und
der Kostengüter
3
.
1
Vgl. oben S. 148 ff., 235 f. und öfter.
2
Siehe oben S. 262 f.
3
Vgl. oben S. 236 das Beispiel der Nähnadeln.