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nutzenlehre das Grundgebrechen der Arbeitswerttheorie teilt, eine

Wertsteigerung aus der „technischen Fruchtbarkeitssteigerung“ nicht

erklären zu können

1

.

Bei Ricardo und Marx war der Wert des Gutes durch den Arbeitsstun-

dengehalt bezeichnet. Konnte man in 1 Arbeitsstunde 1 Gut machen, so

hatte es den Wert von 1 Arbeitsstunde, konnte man durch technische Fort-

schritte 2 machen, dann hatten 2 den Wert von 1 Arbeitsstunde. Ebenso vom

Kapital her. Das Kapital wird nur „verrechnet", es schafft keine Werte.

Konnte man / mit einer Maschine, die 1000 Arbeitsstunden enthält und nach

1000 Arbeitsgängen verbraucht war, bei 1 Arbeitsgang 1 Gut herstellen, so

ging 1 Arbeitsstunde in dieses Gut über; konnte man durch einen tech-

nischen Fortschritt bei einer gleichen Maschine, die ebenfalls 1000 Arbeits-

stunden enthielt und nach lOOOmaliger Benutzung verbraucht war, je 2 Gü-

ter herstellen, so ging 1 Arbeitsstunde in 2 Güter über. Eine Wertvermeh-

rung war bei Vermehrung der technischen Ergiebigkeit nicht möglich!

Ebenso die Grenznutzenschule. Da sich nach ihr der Wert der Erzeugungs-

mittel von dem Werte der Genußgüter ableitet, können die Erzeugungs-

güter durch Steigerung ihrer technischen Ergiebigkeit keine Werte schaf-

fen. Denn würden nun mit der halben Aufwendung von Kostengütern die-

selben Genußgüter erzeugt wie vorher (so daß eine Änderung der Verwen-

dung, des Nutzens, nicht erfolgte), so hätten nach der Grenznutzenlehre die

gleichen Erzeugnisse trotz verdoppelter technischer Ergiebigkeit den glei-

chen Wert.

Darum ist das Kapital auch für die folgerichtige Anwendung des Grenz-

nutzenbegriffes nicht wertvermehrend (denn nur die Genußgüter haben

Wert) und darum kann auch der Z i n s nicht erklärt werden. Menger ver-

nichtet aus diesem Grunde den alten Kapitalbegriff, indem er ihn in Kauf-

kraft auflöst, und flüchtet zu einer offenbar unzulänglichen, von Böhm-Bawerk

mit Recht kritisierten „Nutzungstheorie", um den Zins zu erklären.

Daß für unsere Preiserklärung eine solche, jeder gesunden wirtschaft-

lichen Vernunft widersprechende Absurdität nicht entstehen kann, brau-

chen wir nach allem Früheren nicht hervorzuheben. Denn bei jeder Erzeu-

gung kann ein Wertüberschuß entstehen, wenn sie die in ihr erscheinenden

Werte der verbrauchlichen und zum Teil auch die unverbrauchlichen Lei-

stungen zu vergüten (ersetzen) vermag. Daß sie grundsätzlich nicht alle

unverbrauchlichen Leistungen vergüten kann, entwickelten wir in der „Um-

kehrung der Mehrwertlehre"

1 2

. Werden nun die unverbrauchlichen Leistun-

gen nicht vergütet, so kann um so mehr ein Wertüberschuß im Ertrage (im

Leistungserfolge) entstehen. — Ferner bedeutet der technische Fortschritt

eine neue Gliederung der Kostengüter. Und da von K o s t e n g ü t e r n

s e l b s t ä n d i g e W e r t b e w e g u n g e n a u s g e h e n k ö n n e n , k ö n -

n e n d a d u r c h n e u e Ü b e r s c h ü s s e g e s c h a f f e n w e r d e n .

Maßgebend sind die neuen Ausgliederungsverhältnisse der Genußgüter und

der Kostengüter

3

.

1

Vgl. oben S. 148 ff., 235 f. und öfter.

2

Siehe oben S. 262 f.

3

Vgl. oben S. 236 das Beispiel der Nähnadeln.