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Daß ferner die sonstigen Lohntheorien von heute auf einem

toten Punkte ankamen, ist allgemein anerkannt. Zwar hebt die

P r o d u k t i v i t ä t s l e h r e , welche schon seit Thünens genialer

Formel

V

a. p den Arbeitslohn mit der Ergiebigkeit steigen läßt

1

,

einen richtigen Tatbestand hervor, bleibt aber zu unbestimmt. Sie

übersieht außerdem, daß grundsätzlich nicht die auswirkende Ar-

beit als solche (z. B. des Eisendrehers), sondern die in ihr wirk-

samen vorgeordneten Leistungen (z. B. des Erfinders, Handelsver-

trages) die Ergiebigkeit bedingen, den Ergiebigkeitsfortschritt her-

vorbringen

2

.

Auch die „Zurechnungslehre" der Grenznutzler kann, soviel Geist auch

auf sie gewendet wurde, nicht bestehen. Wenn man bedenkt, daß z. B. die

Wieserischen Gleichungen die Möglichkeit verschiedener „Kombinationen

der Produktionsmittel" zur Voraussetzung haben, damit aber jeweils ver-

schiedene organisatorische Voraussetzungen, also verschiedene Kapitalien

höherer Ordnung, von denen als Zurechnungselement in keiner Zurechnungs-

lehre die Rede ist noch sein kann, so erkennt man ihre Hinfälligkeit. Im

Kapital höherer Ordnung handelt es sich um u n v e r b r a u c h l i c h e Lei-

stungen, deren rechnerische Zurechnung daher unmöglich ist.

Auch da wieder derselbe Fehler: nur technisch gegebene Güter (nebst

Dienstleistungen) werden als Bestandteile der Wirtschaft betrachtet. Von

unverbrauchlichen vorgeordneten Leistungen ist nicht die Rede, daher auch

nicht von Steuern und Umlagen, nicht einmal von verschiedener Inanspruch-

nahme der Banken, des Kredites bei den verschiedenen „Kombinationen"!

Auch wenn die „österreichische" Zurechnungslehre sonst annehmbar wäre,

was nicht der Fall ist, wäre sie schon aus jenen Gründen erledigt

3

.

Sei es die Rentenlehre, die Lehre vom Unternehmergewinne,

vom Kapitalzins, von der Zurechnung, welches Lehrstück der indi-

vidualistischen Verteilungslehren man auch vornehme, überall fin-

det man es unzulänglich, überall findet man / ein Chaos widerspre-

chender Meinungen. Das ist kein Zufall, denn wir erkannten, daß

die verfahrenmäßigen Voraussetzungen dieser Verteilungslehre

falsch sind, nämlich das Aufbauen auf die Preislehren, das Bestreben,

sie lediglich als Sonderpreistheorien aus den Besonderheiten von

1

Wobei a den Notbedarf der Arbeit in Geld oder Mengen, p das Er-

zeugnis (Produkt) in Geld oder Mengen bedeutet.

2

Vgl. unten S. 294 f. und öfter.

3

Vgl. zur Darstellung und Prüfung mein Buch: Die Haupttheorien der

Volkswirtschaftslehre, 23. Aufl., Leipzig 1933, S. 160 ff., besonders S. 163 f.

[25. Aufl., Heidelberg 1949, S. 174 ff., besonders S. 177 ff.].