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a. Die Arbeit ist der Maschine gegenüber führend, insofern sie solche
Leistungen vollbringt, welche der Maschine die Bedingungen zur Auswir-
kung der in ihr enthaltenen vorgeordneten Leistungen darbietet;
b. die Maschine ist der Arbeit gegenüber führend, insofern sie selbst es
ist, welche vorgeordnete Leistungen zur Auswirkung bringt und dadurch
dem Arbeiter seine Leistungen zwingend vorschreibt.
3. Im Verhältnisse von Sachgut und Sachgut gilt: Maschine und Werk-
zeuge sind führend gegenüber dem Rohstoffe.
Nach den Vorrängen erster Ordnung gibt es nur arteigene
Preise und arteigenes Einkommen, nämlich je nach dem Teilganzen
und der Stufe. Erst auf Grund der Vorränge zweiter / Ordnung gibt
es auch solche weitere Unterscheidungen der Einkommen, die nicht
dem Teilinhalte und der Stufe allein angehören, sondern durch alle
Teilinhalte und Stufen hindurchgehen, vor allem: Einkommen für
Leistungen aus
Kapitalgut gegen Gebrauchsgut (führend gegen geführt); für
Arbeit gegen Kapitalgut (in Führung und Geführtsein einander
überkreuzend); für Leistungen aus
Endphasen (zielerreichende Leistungen) gegen Keimgüter (Roh-
stofferzeugungen) in a l l e n T e i l i n h a l t e n (Beispiel: Gesetz
gegenüber den vorbereitenden Arbeiten am Gesetz; Gasthof gegen-
über Schlächterei und Viehzucht). D i e s e E i n k o mm e n g e h ö -
r e n a b e r s t e t s e i n e m T e i l i n h a l t e b e s t i mm t e r
S t u f e an.
Daraus folgt also insbesondere: daß Preise für Arbeit und Ka-
pital keine arteigenen Elemente der Ausgliederungsordnung ver-
güten. Und weiter:
Es gibt keine Preise für Kapital als solches und für Arbeit als
solche.
Blicken wir zurück, so finden wir als Ergebnis unendlich reichere
Unterscheidungen vor uns, als die von fertigen Gütern, Preisen und
„Produktionsfaktoren“
ausgehenden
individualistischen
Lehren.
Wir erkennen auch, daß die Unterscheidungen von Arbeitslohn,
Kapitalprofit und Bodenrente, welche die alte Verteilungslehre be-
herrschen, keine ursprünglichen Einkommensarten oder sogenannten