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a. Die Arbeit ist der Maschine gegenüber führend, insofern sie solche

Leistungen vollbringt, welche der Maschine die Bedingungen zur Auswir-

kung der in ihr enthaltenen vorgeordneten Leistungen darbietet;

b. die Maschine ist der Arbeit gegenüber führend, insofern sie selbst es

ist, welche vorgeordnete Leistungen zur Auswirkung bringt und dadurch

dem Arbeiter seine Leistungen zwingend vorschreibt.

3. Im Verhältnisse von Sachgut und Sachgut gilt: Maschine und Werk-

zeuge sind führend gegenüber dem Rohstoffe.

Nach den Vorrängen erster Ordnung gibt es nur arteigene

Preise und arteigenes Einkommen, nämlich je nach dem Teilganzen

und der Stufe. Erst auf Grund der Vorränge zweiter / Ordnung gibt

es auch solche weitere Unterscheidungen der Einkommen, die nicht

dem Teilinhalte und der Stufe allein angehören, sondern durch alle

Teilinhalte und Stufen hindurchgehen, vor allem: Einkommen für

Leistungen aus

Kapitalgut gegen Gebrauchsgut (führend gegen geführt); für

Arbeit gegen Kapitalgut (in Führung und Geführtsein einander

überkreuzend); für Leistungen aus

Endphasen (zielerreichende Leistungen) gegen Keimgüter (Roh-

stofferzeugungen) in a l l e n T e i l i n h a l t e n (Beispiel: Gesetz

gegenüber den vorbereitenden Arbeiten am Gesetz; Gasthof gegen-

über Schlächterei und Viehzucht). D i e s e E i n k o mm e n g e h ö -

r e n a b e r s t e t s e i n e m T e i l i n h a l t e b e s t i mm t e r

S t u f e an.

Daraus folgt also insbesondere: daß Preise für Arbeit und Ka-

pital keine arteigenen Elemente der Ausgliederungsordnung ver-

güten. Und weiter:

Es gibt keine Preise für Kapital als solches und für Arbeit als

solche.

Blicken wir zurück, so finden wir als Ergebnis unendlich reichere

Unterscheidungen vor uns, als die von fertigen Gütern, Preisen und

„Produktionsfaktoren“

ausgehenden

individualistischen

Lehren.

Wir erkennen auch, daß die Unterscheidungen von Arbeitslohn,

Kapitalprofit und Bodenrente, welche die alte Verteilungslehre be-

herrschen, keine ursprünglichen Einkommensarten oder sogenannten