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Verteilungsströme betreffen, daß sie vielmehr nur von zweiter Ord-

nung sind.

Das wollen wir am Arbeitslohn genauer zeigen. Jeder Blick auf

das Leben und auf die Wirtschaftsgeschichte lehrt, daß es einen all-

gemeinen Lohn für die „Arbeit“ nicht gibt. Was es wirklich gibt, ist

die Tatsache: daß die „Preise für die Arbeit“ — so wollen wir es

einmal mit der individualistischen Namengebung nennen — nach

den Sachgebieten der Wirtschaft, den Teilganzen, grundverschieden

sind. Man vergleiche einmal die „Löhne“ in den verschiedenen

Zweigen der Gemeinsamkeitsreife (Staatstätigkeit, öffentliche Kör-

perschaften, aber auch / Organisationstätigkeit in anderen Körper-

schaften, unter den sogenannten „freien Berufen“, besonders die

Rechtsanwälte) und man wird selbst innerhalb ihres Gebietes große

Unterschiede finden. Der Rechtsanwalt, der Ministerialbeamte, der

Minister, der Bürgermeister, der Organisator von Beruf, der von

Betrieb zu Betrieb, von Landgut zu Landgut (z. B. um herunter-

gekommene Güter in Ordnung zu bringen) „rationalisierend“ auf-

tritt — sie alle erzielen Vergütungen für ihre Leistungen, die einer-

seits sehr verschieden sind (den öffentlichen Beamten, dessen Ar-

beitspreis auf Massenorganisation beruht, am meisten ausgenom-

men), andererseits allerdings doch gleiche Grundzüge aufweisen;

den Grundzug nämlich, daß diese Arbeit sich in den nachgeord-

neten Teilganzen fruchtbar macht. Kann man aber da noch von

einem allgemeinen, wesensgleichen „Arbeitslohn“ reden?

Man betrachte ferner das Einkommen, den „Arbeitspreis“ eines

Erfinders — kann man da noch von „Arbeitslohn“ reden? Es ist

deutlich, daß die Arbeitszeit, die Selbstkosten der „Reproduktion

der Arbeit“ und dergleichen Mätzchen der Lohntheorie hier über-

haupt keinen Sinn mehr haben. — Betrachten wir den Arbeitspreis

in der „Marktreife des Geldes“, also z. B. von Bankdirektoren

oder gar von Kreditvermittlern. Letztere sind Agenten, die herum-

reisen, große Kredite anbieten und von den Banken, denen sie die

Aufträge zubringen, dann mit %o-Sätzen beteiligt werden, wodurch

sie unter Umständen ungeheuere Summen einheimsen — kann man

in solchen Fällen, kann man beim Bankdirektor von Arbeitslohn

reden? — Ebendasselbe Bild zeigt der Handel: der Händlergewinn

des Agenten, auch das Einkommen des im Kontor eines Handels-

hauses Angestellten zeigen ganz andere Verhältnisse. Auch in diesen