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Verteilungsströme betreffen, daß sie vielmehr nur von zweiter Ord-
nung sind.
Das wollen wir am Arbeitslohn genauer zeigen. Jeder Blick auf
das Leben und auf die Wirtschaftsgeschichte lehrt, daß es einen all-
gemeinen Lohn für die „Arbeit“ nicht gibt. Was es wirklich gibt, ist
die Tatsache: daß die „Preise für die Arbeit“ — so wollen wir es
einmal mit der individualistischen Namengebung nennen — nach
den Sachgebieten der Wirtschaft, den Teilganzen, grundverschieden
sind. Man vergleiche einmal die „Löhne“ in den verschiedenen
Zweigen der Gemeinsamkeitsreife (Staatstätigkeit, öffentliche Kör-
perschaften, aber auch / Organisationstätigkeit in anderen Körper-
schaften, unter den sogenannten „freien Berufen“, besonders die
Rechtsanwälte) und man wird selbst innerhalb ihres Gebietes große
Unterschiede finden. Der Rechtsanwalt, der Ministerialbeamte, der
Minister, der Bürgermeister, der Organisator von Beruf, der von
Betrieb zu Betrieb, von Landgut zu Landgut (z. B. um herunter-
gekommene Güter in Ordnung zu bringen) „rationalisierend“ auf-
tritt — sie alle erzielen Vergütungen für ihre Leistungen, die einer-
seits sehr verschieden sind (den öffentlichen Beamten, dessen Ar-
beitspreis auf Massenorganisation beruht, am meisten ausgenom-
men), andererseits allerdings doch gleiche Grundzüge aufweisen;
den Grundzug nämlich, daß diese Arbeit sich in den nachgeord-
neten Teilganzen fruchtbar macht. Kann man aber da noch von
einem allgemeinen, wesensgleichen „Arbeitslohn“ reden?
Man betrachte ferner das Einkommen, den „Arbeitspreis“ eines
Erfinders — kann man da noch von „Arbeitslohn“ reden? Es ist
deutlich, daß die Arbeitszeit, die Selbstkosten der „Reproduktion
der Arbeit“ und dergleichen Mätzchen der Lohntheorie hier über-
haupt keinen Sinn mehr haben. — Betrachten wir den Arbeitspreis
in der „Marktreife des Geldes“, also z. B. von Bankdirektoren
oder gar von Kreditvermittlern. Letztere sind Agenten, die herum-
reisen, große Kredite anbieten und von den Banken, denen sie die
Aufträge zubringen, dann mit %o-Sätzen beteiligt werden, wodurch
sie unter Umständen ungeheuere Summen einheimsen — kann man
in solchen Fällen, kann man beim Bankdirektor von Arbeitslohn
reden? — Ebendasselbe Bild zeigt der Handel: der Händlergewinn
des Agenten, auch das Einkommen des im Kontor eines Handels-
hauses Angestellten zeigen ganz andere Verhältnisse. Auch in diesen