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genannten Klassikern gedacht wird, wonach individuell entsprun-
gene Wirtschaftshandlungen zusammenträfen, wonach mithin auf
i n d i v i d u a l i s t i s c h e u n d a t o m i s t i s c h e Weise (durch in-
dividuelle, atomhafte Beiträge) die Gesamtwirtschaft der Menschen
entstände, gibt es also nicht. In diesem individualistisch-atomisti-
schen Sinne ist der Begriff der Verkehrswirtschaft gar nicht zu Ende
zu denken und eine reine Utopie. Dieser individualistische Begriff
der Verkehrswirtschaft kann methodologisch lediglich die Bedeu-
tung einer bedingten Unterstellung, eines Gedankenversuches haben,
niemals aber beanspruchen, auch nur einen Zoll von wirtschaftlicher
Wirklichkeit in sich zu befassen.
Noch entsteht aber die Frage, wieso der Einzelne an den wirt-
schaftlichen Ganzheiten teilnehmen könne? Nur dadurch, daß er
kein Vereinzelter ist, daß er seine Subjektivität verliert und zum
Gliede einer höheren Ganzheit, einer gemeinsamen / geistigen Welt
wird! Denn wodurch können denn „Einzelne“ überhaupt mitein-
ander „verkehren“, „wirtschaften“? — nur insofern sie alle an der
Ganzheit der Wirtschaft schon von Natur und Anlage aus teilneh-
men! Die Durchführung dieser Teilnahme geschieht aber durch
zweierlei: durch Gemeinsamkeit der W i r t s c h a f t s z i e l e , das
heißt des Geistigen der Gesellschaft, des Lebens überhaupt; und
durch die daraus schließlich folgende Gemeinsamkeit der W i r t -
s c h a f t s m i t t e l . Diese Gemeinsamkeit muß keine vollkommene,
auf alle Einzelheiten durchgängig sich erstreckende sein, das wäre
gar nicht möglich, da es ganz gleiche Menschen nicht gibt; aber sie
muß stets wenigstens in den Grundzügen vorhanden sein. In diesen
Grundzügen aber bedeutet sie: daß die Gliedhaftigkeit des Einzel-
nen im geistig-sittlichen L e b e n s g a n z e n d e r K u l t u r schon
bestehen muß, ehe er in die Wirtschaft tätig eintritt!
Folgendes Beispiel wird das klarmachen. Zwei Menschen kämen
von verschiedenen Monden auf unsere Erde herunter. Ausnahms-
los a l l e s , was jeder der beiden braucht, seine Nahrungsmittel,
Kleidung, Wohnung usw., wäre für den anderen Gift (etwa mit
tödlichen Stoffen imprägniert). Diese beiden Menschen können in
keinerlei Wirtschaftsbeziehungen miteinander treten, denn selbst