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Von der kommunistischen Planwirtschaft erkannten wir, daß
sie ein Ganzes ohne Eigenleben der Glieder sein will; von der Ver-
kehrswirtschaft, daß sie die Einzelnen ohne Wirklichkeit des Gan-
zen setzen will; beide Wirtschaftsformen erwiesen sich daher in Den-
ken und Wirklichkeit als widerspruchsvoll. Die körperschaftliche
oder ständisch gebundene Wirtschaft dagegen vermeidet beide Feh-
ler, indem sie die übergeordnete Wirklichkeit des Ganzen und das
abgeleitete Eigenleben des Gliedes als gegenseitig setzt; und damit
wie auf dem Boden/des Wesens der Sache, so auch der geschicht-
lichen Wirklichkeit steht.
Die körperschaftliche Wirtschaft besteht darin, daß wirtschaft-
liche Kreise strenger oder loser organisiert sind, wodurch die Glie-
derung der Gesamtwirtschaft eines Volkes in den wichtigsten Wirt-
schaftszweigen verhältnismäßig festgelegt wird, z. B. die Zunft und
Gilde, die gutsherrlichen Wirtschaftsgebilde oder sogenannten Haus-
wirtschaften; wobei aber ein bewegliches Verhältnis nach dem In-
nern sowohl herrscht, z. B. durch Änderungen im inneren Wirt-
schaftsplan des Zunft- oder Gutsbetriebes nach technischer und men-
genmäßiger Gliederung; wie auch nach oben und untenhin, z. B.
durch Änderung der Preise, Änderung der dem Vorerzeuger ab-
genommenen und dem Verbraucher abgegebenen Mengen und Be-
schaffenheiten der Güter; und endlich auch nach den übergeordne-
ten Ganzheiten hin.
Die Grundlage ständischer Wirtschaft ist: daß sie sich auf Ziel-
gemeinsamkeit im verhältnismäßig kleinen Kreise gründet; daß sie
demgemäß eine lose Gemeinsamkeit der Mittel stiftet; daß sie sich
aber auch in diesem kleinen Kreis wieder abstuft, denn sie setzt in
ihm nicht vollkommene Ziel- und Mittelgleichheit voraus und be-
wirkt daher keinen Kommunismus im Innern, sondern, indem sie,
der Wahrheit gemäß, eine nur beziehungsweise Ziel- und Mittel-
nne,
wie
sie
seit
den
so-
s c h a f t l i c h k e i t , eine auf gewisse Grundzüge beschränkte Ge-
meinsamkeit der Mittel, die in sich wieder abgestuft ist. Daher
kann man die ständische Wirtschaft auch „genossenschaftliche Wirt-
schaft“ nennen. Sie ist bezeichnet durch die gliedhafte Zusammen-
fassung von verhältnismäßig Gleichen; sowie die daraus folgende
verhältnismäßige „ G l e i c h h e i t u n t e r G l e i c h e n “ . Die Wirt-
schaft als Ganzes bildet einen G e s a m t s t a n d , die Berufsgruppen