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Von der kommunistischen Planwirtschaft erkannten wir, daß

sie ein Ganzes ohne Eigenleben der Glieder sein will; von der Ver-

kehrswirtschaft, daß sie die Einzelnen ohne Wirklichkeit des Gan-

zen setzen will; beide Wirtschaftsformen erwiesen sich daher in Den-

ken und Wirklichkeit als widerspruchsvoll. Die körperschaftliche

oder ständisch gebundene Wirtschaft dagegen vermeidet beide Feh-

ler, indem sie die übergeordnete Wirklichkeit des Ganzen und das

abgeleitete Eigenleben des Gliedes als gegenseitig setzt; und damit

wie auf dem Boden/des Wesens der Sache, so auch der geschicht-

lichen Wirklichkeit steht.

Die körperschaftliche Wirtschaft besteht darin, daß wirtschaft-

liche Kreise strenger oder loser organisiert sind, wodurch die Glie-

derung der Gesamtwirtschaft eines Volkes in den wichtigsten Wirt-

schaftszweigen verhältnismäßig festgelegt wird, z. B. die Zunft und

Gilde, die gutsherrlichen Wirtschaftsgebilde oder sogenannten Haus-

wirtschaften; wobei aber ein bewegliches Verhältnis nach dem In-

nern sowohl herrscht, z. B. durch Änderungen im inneren Wirt-

schaftsplan des Zunft- oder Gutsbetriebes nach technischer und men-

genmäßiger Gliederung; wie auch nach oben und untenhin, z. B.

durch Änderung der Preise, Änderung der dem Vorerzeuger ab-

genommenen und dem Verbraucher abgegebenen Mengen und Be-

schaffenheiten der Güter; und endlich auch nach den übergeordne-

ten Ganzheiten hin.

Die Grundlage ständischer Wirtschaft ist: daß sie sich auf Ziel-

gemeinsamkeit im verhältnismäßig kleinen Kreise gründet; daß sie

demgemäß eine lose Gemeinsamkeit der Mittel stiftet; daß sie sich

aber auch in diesem kleinen Kreis wieder abstuft, denn sie setzt in

ihm nicht vollkommene Ziel- und Mittelgleichheit voraus und be-

wirkt daher keinen Kommunismus im Innern, sondern, indem sie,

der Wahrheit gemäß, eine nur beziehungsweise Ziel- und Mittel-

nne,

wie

sie

seit

den

so-

s c h a f t l i c h k e i t , eine auf gewisse Grundzüge beschränkte Ge-

meinsamkeit der Mittel, die in sich wieder abgestuft ist. Daher

kann man die ständische Wirtschaft auch „genossenschaftliche Wirt-

schaft“ nennen. Sie ist bezeichnet durch die gliedhafte Zusammen-

fassung von verhältnismäßig Gleichen; sowie die daraus folgende

verhältnismäßige „ G l e i c h h e i t u n t e r G l e i c h e n “ . Die Wirt-

schaft als Ganzes bildet einen G e s a m t s t a n d , die Berufsgruppen