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Unterganzheit der „Hauswirtschaft“ in lebensvoller, anpassungs-

fähiger Weise dem G e s a m t g a n z e n d e r L a n d s c h a f t s - ,

V o l k s - u n d W e l t w i r t s c h a f t e i n g e g l i e d e r t i s t .

Das von Schönberg, Bücher und anderen ausgemalte Phantom

einer „geschlossenen Hauswirtschaft“ ohne Volkswirtschaft hat es

nie gegeben, und wäre es in der dunkelsten Vorzeit

1

.

Das Wappenzeichen jeder ständisch gebundenen Wirtschaft,

gründe sie sich nun auf losere Bindungen oder auf festen Zunft-

und Feudalverband oder bloß auf vorwiegend grundherrschaftliche,

„hauswirtschaftliche“ Gebilde, ist: gegliederte, in ihrem Verhältnis

zueinander teils festgelegte, teils bewegliche, durch Selbstbestim-

mung im Innern freie Unterganze. Durch diese Bestimmungsstücke

ist die ständische Wirtschaft von der Verkehrswirtschaft sowohl

wie von der Planwirtschaft grundsätzlich getrennt — aber dennoch

hat die ständische Wirtschaft sowohl ein Stück „Kommunismus“

wie ein Stück „Verkehrswirtschaft“, gleichsam als logische Schichten,

in sich. Durch verhältnismäßige Zielgleichheit im Kreise der Zunft-

genossen, Hausgenossen, Gutsgenossen, Verbandsgenossen und dar-

auf gegründete Genossenschaftlichkeit enthält sie ein Stück nicht-

utopischer, weil nur verhältnismäßig „kommunistischer“ Wirtschaft;

durch Beweglichkeit, freie Auseinandersetzung der Glieder enthält

sie ein Stück „freien Verkehrs“, aber nicht in dem utopischen Sinne

zufällig zusammentreffender, selbstwüchsiger / Wirtschaftsatome,

sondern als Erscheinungsform und Verwirklichungsweise von Ganz-

heit. Die gemeinsame geistige Grundlage, auf der sich die „stän-

dische“ Gliederung erhebt, verleiht ihr endlich das Gepräge einer

v ö l k i s c h e n W i r t s c h a f t .

Die ständisch-genossenschaftliche Wirtschaftsgestalt ist diejenige,

welche allein dem Baugesetz echter Ganzheit entspricht. Wirtschaft

erklärten wir ja früher als das Gebäude von Mitteln für Ziele.

„Gebäude“ heißt aber, daß die Mittel nur in bestimmter Rangfolge

ihren jeweiligen Zielen gewidmet würden, also in einer Hierarchie,

als Glieder einer Ganzheit! Die körperschaftlich-ständische Wirt-

schaft wahrt nun durch und durch diesen Charakter von Ganzheit,

weil sie nirgends aus Einzelnen, Isolierung, sondern stets aus Unter-

ganzen und Gliedern besteht, die Umfang und Wert von ihrer Lei-

1

Vgl. unten S. 351 f.