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Unterganzheit der „Hauswirtschaft“ in lebensvoller, anpassungs-
fähiger Weise dem G e s a m t g a n z e n d e r L a n d s c h a f t s - ,
V o l k s - u n d W e l t w i r t s c h a f t e i n g e g l i e d e r t i s t .
Das von Schönberg, Bücher und anderen ausgemalte Phantom
einer „geschlossenen Hauswirtschaft“ ohne Volkswirtschaft hat es
nie gegeben, und wäre es in der dunkelsten Vorzeit
1
.
Das Wappenzeichen jeder ständisch gebundenen Wirtschaft,
gründe sie sich nun auf losere Bindungen oder auf festen Zunft-
und Feudalverband oder bloß auf vorwiegend grundherrschaftliche,
„hauswirtschaftliche“ Gebilde, ist: gegliederte, in ihrem Verhältnis
zueinander teils festgelegte, teils bewegliche, durch Selbstbestim-
mung im Innern freie Unterganze. Durch diese Bestimmungsstücke
ist die ständische Wirtschaft von der Verkehrswirtschaft sowohl
wie von der Planwirtschaft grundsätzlich getrennt — aber dennoch
hat die ständische Wirtschaft sowohl ein Stück „Kommunismus“
wie ein Stück „Verkehrswirtschaft“, gleichsam als logische Schichten,
in sich. Durch verhältnismäßige Zielgleichheit im Kreise der Zunft-
genossen, Hausgenossen, Gutsgenossen, Verbandsgenossen und dar-
auf gegründete Genossenschaftlichkeit enthält sie ein Stück nicht-
utopischer, weil nur verhältnismäßig „kommunistischer“ Wirtschaft;
durch Beweglichkeit, freie Auseinandersetzung der Glieder enthält
sie ein Stück „freien Verkehrs“, aber nicht in dem utopischen Sinne
zufällig zusammentreffender, selbstwüchsiger / Wirtschaftsatome,
sondern als Erscheinungsform und Verwirklichungsweise von Ganz-
heit. Die gemeinsame geistige Grundlage, auf der sich die „stän-
dische“ Gliederung erhebt, verleiht ihr endlich das Gepräge einer
v ö l k i s c h e n W i r t s c h a f t .
Die ständisch-genossenschaftliche Wirtschaftsgestalt ist diejenige,
welche allein dem Baugesetz echter Ganzheit entspricht. Wirtschaft
erklärten wir ja früher als das Gebäude von Mitteln für Ziele.
„Gebäude“ heißt aber, daß die Mittel nur in bestimmter Rangfolge
ihren jeweiligen Zielen gewidmet würden, also in einer Hierarchie,
als Glieder einer Ganzheit! Die körperschaftlich-ständische Wirt-
schaft wahrt nun durch und durch diesen Charakter von Ganzheit,
weil sie nirgends aus Einzelnen, Isolierung, sondern stets aus Unter-
ganzen und Gliedern besteht, die Umfang und Wert von ihrer Lei-
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Vgl. unten S. 351 f.