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nung, nämlich Sittlichkeit und Recht; solche der Einigung von Gei-
stigem
und
Sinnlichkeit:
Familie,
Heilwesen,
Leibesertüchtigung;
endlich der große Lebenskreis der Erziehung, die wiederum die all-
gemeine Erziehung und Bildung, sowie die Erziehung zu dem Inhalte
jeweils jedes Lebenskreises in sich schließt.
In den Lebenskreisen der zweiten Gruppe, jenen des Handelns,
gewinnen die Lebenskreise der ersten Gruppe, jene des Empfindens,
Gestalt. Die Hauptarten des gesellschaftlichen Handelns sind: dar-
stellendes oder Hilfshandeln durch Mitteilung und Sprache, in dem
das Geistige sich ausdrückt; veranstaltendes oder organisierendes
Handeln, das anderes Handeln hervorreizt (Othmar Spann nennt es
auch „Handeln veranlassendes Handeln“ oder „Hilfshandeln höherer
Ordnung“ als „schöpferische und beeinflussende Bedingung der Ge-
meinschaftsbildung“
1
);
endlich
mittelbeschaffendes
oder
wirtschaft-
liches Handeln, das die Mittel für die Ziele aller übrigen Gesell-
schaftskreise bereitstellt.
Der
soziologisch-ganzheitliche
Wirtschaftsbegriff
fragt
also:
Was ist die W i r t s c h a f t i n d e r G e s e l l s c h a f t ? Er
geht nicht vom Einzelnen, sei er Verbraucher oder Erzeuger, auch
nicht von den Motiven und ebensowenig vom Technischen aus, son-
dern vom Gesamt des gesellschaftlichen Lebens, von dem die Wirt-
schaft ein Teil ist. Dieses gesellschaftliche Leben als Ganzes zerfällt
in zwei große Bereiche: einer ist die Welt der Werte (Zwecke oder
Ziele). .Sie ist das, was sich selbst Zweck ist, was aus sich selbst Gül-
tigkeit hat, was kraft seines eigenen Wesens gilt, also z. B. Religion,
Wissenschaft, Kunst, Sittlichkeit, Sinnlichkeit der Lebens- und Lei-
besempfindungen. Der zweite große Bereich ist jener, der der Ver-
wirklichung der Werte (Zwecke, Ziele) dient, indem er für diese
stofflich-technische, physiologische oder seelisch-geistige Kräfte zur
Verfügung stellt, an die die Verwirklichung der Werte gebunden ist.
Jene Ursächlichkeit, die Werte verwirklichen hilft, heißt Mittel.
Das wirtschaftliche Mittel beruht nicht in sich selbst wie die der
Wirtschaft vorgegebenen Werte (Zwecke, Ziele), sondern findet sei-
nen Sinn eben im Werte. Es schließt keinen Eigenwert in sich, son-
dern ist Vorstufe (Vorzweck) zum Werte
2
. Es bezieht seinen Rang
1
Othmar Spann: Gesellschaftslehre, 3. Aufl., Leipzig 1930, S. 543; vgl.
auch das Stichwort Organisation im Handwörterbuch der Staatswissen-
schaften, 4. Aufl., Bd 6, Jena 1925, S. 766 ff.
2
Mit dem darstellenden und mit dem organisierenden Handeln hat das
wirtschaftliche oder mittelbeschaffende Handeln eine entfernte Gemeinsam-
keit, indem auch darstellendes und organisierendes Handeln der Verwirk-
lichung der Werte (Zwecke, Ziele) dienen können (z. B. die Kirche, die Or-
ganisation der Religion als des geistigen Inhaltes); von diesen beiden Arten
des Handelns aber unterscheidet sich das wirtschaftliche oder mittelbeschaf-
fende Handeln grundsätzlich dadurch, daß bei ihm das Verhältnis Vorzweck-
Zweck den Sinn einer kausalen Beziehung hat, nicht aber den Sinn einer