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Wissenschaft beim Begriffe der Leistung nicht stehenbleiben konnte,

sondern eben aus dem Begriffe der Wirtschaft heraus eine Leistungs-

lehre entwickeln mußte.

„Der Begriff der Wirtschaft ist der eines Ganzen, das aus Lei-

stungen besteht. Daher ist das Verhältnis G a n z e s - T e i l d i e

U r k a t e g o r i e , aus der alle anderen Kategorien entspringen.

Da im besonderen die Wirtschaft ein Ganzes aus L e i s t u n g e n

ist, so müssen alle Stammbegriffe oder Kategorien solche sein, die

sich beim Leisten, Verrichten (Funktionieren) der Mittel ergeben.

.Ganzes aus Leistungen' heißt: ein Ganzes, das sich in Leistungen

ausgliedert. Diese Ausgliederumg geschieht in jeder Wirtschaft...

notwendig nach einer objektiven Sachordnung, obgleich der V o l l -

z u g sich allerdings in den Handlungen der Wirtschafts-S u b j e k t e

abspielt. Den sachlich vorgezeichneten grundsätzlichen Gang dieser

Ausgliederung nennen wir die A u s g l i e d e r u n g s o r d n u n g .

Der Begriff der Ausgliederungsordnung ist die notwendige Ergän-

zung des Begriffes der Leistung.

Der Inhalt der Ausgliederungsordnung ist bestimmt durch die

grundsätzlichen Inhalte der Ausgliederung“

1

, nämlich durch die

Teilinhalte

oder

L e i s t u n g s b e r e i c h e

der

Wirtschaft

und

durch einen S t u f e n b a u . Ferner durch den V o r r a n g .

Unmittelbar aus dem Begriffe „Ganzheit von Leistungen“ oder

„Ausgliederungsordnung der Leistungen“ ergibt sich jener der Ge-

g e n s e i t i g k e i t der Leistungen. Das Kollektive der Leistung

schließt in sich, daß niemals eine einzelne Leistung das Wirtschaften

ausmacht; daß eine Leistung nur leistet, indem sie eine Gegenlei-

stung empfängt. Es besagt auch, daß die Leistungen unaufhörlich

unterwegs sind.

Hiezu treten noch die Begriffe Leistungsträger, Leistungsgröße,

Leistungsarten, Stellvertretung und Rücklage der Leistungen, Zeit-

abfolge der Leistungen, Rangstellung der Leistungen beziehungs-

weise führende oder geführte Leistungen, Gesamtbewährung oder

Erfolg der Leistungen (Produktivität), vielfache Gliedhaftigkeit oder

vielfache Gesetztheit einer und derselben Leistung zu gleicher Zeit.

b.

Die L e h r e v o n d e n L e i s t u n g s b e r e i c h e n

Die Ausgliederungsordnung oder der sachliche Bauplan der Wirt-

schaft ist — wie erwähnt — zunächst bestimmt durch die Teilinhalte

oder L e i s t u n g s b e r e i c h e — jeweils gekennzeichnet durch

die Gleichartigkeit der Leistungen.

Diese Leistungsbereiche sind: der Bereich der organisierenden

1

Othmar Spann: Fundament der Volkswirtschaftslehre, 4. Aufl., Jena

1929, S. 89.