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die Wirtschaftsstufen gekennzeichnet durch die Tatsache der Be-

fassung der niederen in der höheren Stufe.

Die Fruchtbarkeit beziehungsweise der Ertrag jeder Wirtschafts-

stufe und ihrer Gebilde ist zweifach bestimmt; vom Ertrage der hö-

heren Stufe, deren Glied sie ist (Gesetz der Ertragszuleitung von

oben nach unten); ferner durch ihr Eigenleben oder die sachliche

Ausgliederungsfülle, also vor allem durch die arteigene Entfaltung

aller ihrer Leistungsbereiche. Der Begriff des Eigenlebens besagt,

daß die höchstmögliche Fruchtbarkeit jedes Wirtschaftsgebildes nur

durch dessen Ausbau und durch die Entfaltung seiner Leistungs-

bereiche erreicht werden kann. Dieser Ausbau muß so weit gehen,

als es der sachliche Inhalt der Leistungen einerseits und die Befaßt-

heit im höheren Gebilde andererseits zulassen.

Vermöge dieses Gesetzes der Ertragszuleitung können an sich

gleiche Wirtschaftsgebilde verschiedene Erträge haben (der an sich

gleiche Betrieb in einer anderen Volkswirtschaft, der gleiche Fach-

arbeiter in einem anderen Betriebe).

Die Analyse dieser arteigenen sachlichen Ausgliederungsfülle je-

der Stufe ist der Hauptgegenstand der einzelnen wirtschaftswissen-

schaftlichen Sonderdisziplinen, also der Weltwirtschaftslehre, der

Großraumwirtschaftslehre, der Volkswirtschaftslehre, der Lehre von

den Wirtschaftsverbänden, der Betriebswirtschafts- sowie der Haus-

haltswirtschaftslehre. So begründet der Stufenbegriff zugleich die

Einheit der Wirtschaftswissenschaft.

Das Eigenleben jeder Stufe schließt das Streben nach möglichster

Entfaltung aller ihrer Wirtschaftskräfte zwecks Vermeidung von

Leistungsbrachen

in

sich:

Wirtschaftsausbau

oder

wirtschaftliche

Entwicklung. Jedoch ist die sachliche Ausgliederungsfülle von der

Ausgliederungsmacht, das ist der Vorrang der höheren Stufe vor der

niederen, zu unterscheiden: Die niedere Stufe kann eine größere

sachliche Ausgliederungsfülle haben als die höhere, z. B. der Betrieb

gegenüber dem Kartell oder die Volkswirtschaft gegenüber der Welt-

wirtschaft — ungeachtet deren Vorranges. Trotz der großen Aus-

gliederungsfülle der niederen Stufe prägt die höhere Stufe die nie-

dere: in unserem Beispiel prägt das Kartell als die Verbandswirt-

schaft, die nur wenige Bereiche des betrieblichen Wirtschaftens re-

gelt, die Wirtschaft des Betriebes; prägt die Weltwirtschaft die Volks-

wirtschaft.

Die Lehre vom Stufenbau ist von weittragender Bedeutung für

die Wirtschaftspolitik: alle Wirtschaftspolitik besteht nämlich in der

Pflege konkreter Wirtschaftsgebilde. Die Stufen sind also die Objekte

der Wirtschaftspolitik; deren Aufgabe ist — wie gezeigt — die

fruchtbarste, also optimale Eingliederung der in ihren Wirtschafts-

kräften möglichst entfalteten unteren Stufe in die höhere.

Durch den Stufenbegriff werden die Freihandels-Theorie der