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komparativen Kosten, aber auch die Listische Lehre vom Schutz-
zoll als Erziehungszoll, schließlich auch die Lehre von der Autarkie
(als
vollständiger
Selbstversorgung)
überwunden
beziehungsweise
überhöht. Es tritt für eine von der Lehre vom Stufenbau ausgehende
Außenhandelstheorie an die Stelle der an den Oberflächenerschei-
nungen der Wirtschaft orientierten Preis- und Kostenrechnung — die
nur eine Teilkalkulation darstellt — eine an dem Leistungsbau der
Wirtschaft selbst ausgerichtete Gesamtanalyse aller unmittelbaren
und mittelbaren Umgliederungsfolgen (auch der überwirtschaftlichen,
soweit sie sich wiederum wirtschaftlich äußern): Die ganzheitliche
Lehre sucht die Folgen aller Ein- und Ausfuhren beziehungsweise
jene von Selbstversorgung oder Fremdbezug zu erfassen, indem sie
an Stelle der Einzel- oder Teilbilanzen eine Produktivitäts- oder
Fruchtbarkeitsbilanz des jeweils in eine höhere Stufe einzugliedern-
den Wirtschaftsgebildes ermittelt (z. z. B. des Betriebes in die Gebiets-
oder Verbandswirtschaft; der Volkswirtschaft in die Großraumwirt-
schaft oder Weltwirtschaft; des Arbeiters oder der Arbeitsgruppe,
des Teams oder der Werkstatt, in den Betrieb usw.).
Aller Wirtschaftsausbau, das heißt die Entfaltung aller Wirt-
schaftskräfte eines Gebildes, muß unter Beachtung seiner optimalen
Eingliederung in die jeweils höhere Stufe geschehen: daher gibt es
keine Autarkie, sondern nur eine verhältnismäßige Selbstversor-
gung
1
.
d.
Die V o r r a n g l e h r e
Die einzelnen Leistungen, Leistungsbereiche und Gebilde (Stu-
fen) der Wirtschaft sind nicht gleichrangig, sondern verschieden-
rangig. Verschiedenrangigkeit bedeutet weder wertmäßige Abstu-
fung noch seinsmäßige Abhängigkeit, sondern die wesenhafte Vor-
geordnetheit. Dieses wesenhaft Vorgeordnete, als das der Ganzheit
Nähere, kann genetisch, das heißt der Zeit nach, später sein; so kann
z. B. der Verkauf nach der Erzeugung kommen, und doch hat die
Handelsleistung den wesenhaften Vorrang (deswegen gibt z. B. der
kommerzielle Betriebsleiter dem technischen die Anweisungen, da
doch nur solche Güter erzeugt werden dürfen, die am Markte ab-
setzbar sind).
Nach dem Ursatz „Das Ganze ist vor dem Teil“ hat den Vorrang:
die führende Leistung vor der geführten; diejenige Leistung, die
dem Wesensgehalte der Ganzheit sachlich nähersteht (Vorrang der
Leistungsbereiche); diejenige Leistung, die der höheren — also ganz-
heitsnäheren — Stufe angehört (Vorrang der Stufen).
Die wichtigsten Vorrangverhältnisse zwischen den Leistungs-
1
Othmar Spann: Tote und lebendige Wissenschaft, besonders oben
S 127 ff. und 140 ff.