Table of Contents Table of Contents
Previous Page  2947 / 9133 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 2947 / 9133 Next Page
Page Background

377

komparativen Kosten, aber auch die Listische Lehre vom Schutz-

zoll als Erziehungszoll, schließlich auch die Lehre von der Autarkie

(als

vollständiger

Selbstversorgung)

überwunden

beziehungsweise

überhöht. Es tritt für eine von der Lehre vom Stufenbau ausgehende

Außenhandelstheorie an die Stelle der an den Oberflächenerschei-

nungen der Wirtschaft orientierten Preis- und Kostenrechnung — die

nur eine Teilkalkulation darstellt — eine an dem Leistungsbau der

Wirtschaft selbst ausgerichtete Gesamtanalyse aller unmittelbaren

und mittelbaren Umgliederungsfolgen (auch der überwirtschaftlichen,

soweit sie sich wiederum wirtschaftlich äußern): Die ganzheitliche

Lehre sucht die Folgen aller Ein- und Ausfuhren beziehungsweise

jene von Selbstversorgung oder Fremdbezug zu erfassen, indem sie

an Stelle der Einzel- oder Teilbilanzen eine Produktivitäts- oder

Fruchtbarkeitsbilanz des jeweils in eine höhere Stufe einzugliedern-

den Wirtschaftsgebildes ermittelt (z. z. B. des Betriebes in die Gebiets-

oder Verbandswirtschaft; der Volkswirtschaft in die Großraumwirt-

schaft oder Weltwirtschaft; des Arbeiters oder der Arbeitsgruppe,

des Teams oder der Werkstatt, in den Betrieb usw.).

Aller Wirtschaftsausbau, das heißt die Entfaltung aller Wirt-

schaftskräfte eines Gebildes, muß unter Beachtung seiner optimalen

Eingliederung in die jeweils höhere Stufe geschehen: daher gibt es

keine Autarkie, sondern nur eine verhältnismäßige Selbstversor-

gung

1

.

d.

Die V o r r a n g l e h r e

Die einzelnen Leistungen, Leistungsbereiche und Gebilde (Stu-

fen) der Wirtschaft sind nicht gleichrangig, sondern verschieden-

rangig. Verschiedenrangigkeit bedeutet weder wertmäßige Abstu-

fung noch seinsmäßige Abhängigkeit, sondern die wesenhafte Vor-

geordnetheit. Dieses wesenhaft Vorgeordnete, als das der Ganzheit

Nähere, kann genetisch, das heißt der Zeit nach, später sein; so kann

z. B. der Verkauf nach der Erzeugung kommen, und doch hat die

Handelsleistung den wesenhaften Vorrang (deswegen gibt z. B. der

kommerzielle Betriebsleiter dem technischen die Anweisungen, da

doch nur solche Güter erzeugt werden dürfen, die am Markte ab-

setzbar sind).

Nach dem Ursatz „Das Ganze ist vor dem Teil“ hat den Vorrang:

die führende Leistung vor der geführten; diejenige Leistung, die

dem Wesensgehalte der Ganzheit sachlich nähersteht (Vorrang der

Leistungsbereiche); diejenige Leistung, die der höheren — also ganz-

heitsnäheren — Stufe angehört (Vorrang der Stufen).

Die wichtigsten Vorrangverhältnisse zwischen den Leistungs-

1

Othmar Spann: Tote und lebendige Wissenschaft, besonders oben

S 127 ff. und 140 ff.