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Leistungen

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; der Bereich der Vorleistungen, das ist des Erfindens

und des wirtschaftlichen Lehrens (Vorreife); und die Bereiche der

Hervorbringung. Diese sind wiederum: das Kreditwesen, der Han-

del (Leistungswechsel der Waren), das Vorrats- und Aufbewahrungs-

wesen (das ist die zeitgerechte Bereitstellung der Leistungen), das

Verkehrswesen (Raumüberwindung im Dienste der Wirtschaft) und

die Erzeugung im eigentlichen Sinne.

Durch alle diese Leistungsbereiche gehen noch Unterteilungen

nach folgenden Gesichtspunkten: Erstens eine Unterteilung nach Art

der Zielerreichung: der Bereich der mittelbaren oder Kapitalleistun-

gen und jener der unmittelbaren oder Gebrauchsleistungen; inner-

halb des Kapitalbereiches sind die sichernden oder negativen Kapi-

talleistungen von Bedeutung, die der Schadenverhütung und der

Versicherung (das heißt der Schadenausgleichsvorsorge mit Hilfe der

Wahrscheinlichkeitsrechnung) dienen.

Zweitens eine Unterteilung nach der Stelle in der Zeitabfolge

(Phase) der Leistungen: der Bereich der zielfernen Leistungen oder

der Rohstofferzeugung, jener der zielnäheren oder Veredelungs-

leistungen und jener der zielnächsten Leistungen, deren Träger die

genußreifen Fertigerzeugnisse sind.

Endlich eine dritte Unterteilung nach der technologischen Eigen-

art der Mittel (der Roh- und Ausgangsstoffe, der Bearbeitungs-

weise), welche die zahllosen Fachgruppen, Betriebsverbände und

andere Gliederungen der Wirtschaft ergibt oder mitbestimmt.

Im Zuge der Entfaltung seiner Volkswirtschaftslehre hat Spann die Lei-

stungsbereiche mit verschiedenen Begriffen bezeichnet. „Teilinhalte der

Wirtschaft", „Organsysteme", „Bereiche oder Reifestufen", „Teilganze",

„Reifearten", „sachliche Teilganze", „Sachbereiche" (dies zum Unterschiede

von den Stufen der Wirtschaft). In der letzten, vor allem in den Vorlesun-

gen gegebenen Fassung wird dann am Begriffe „Leistungsbereiche" fest-

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Die organisierenden Leistungen sind gestaltende, führende Wirtschafts-

mittel: insoferne, als 1. die Einteilung der Arbeit, 2. die Leitung des Be-

triebes, 3. die Organisationstaten der Wirtschaftsverbände (Berufsverbände,

Gewerkschaften, Kartelle), 4. die organisatorische Tätigkeit des Staates,

seiner Behörden, anderer gesellschaftlicher Gruppen sowie überstaatlicher

Einrichtungen allen Wirtschaftern Wirtschaftsmittel zur Verfügung stellen,

ohne deren wegbahnende, hervorreizende und schöpferische Mithilfe Wirt-

schaften überhaupt unmöglich wäre. Deshalb sagt Spann, der die organi-

sierenden Leistungen Gemeinsamkeitsreife oder Kapital höherer Ordnung

nennt, dies seien „jene S t a m m i t t e l , d i e v o n a l l e n z u s a m m e n

f ü r a l l e z u r V e r f ü g u n g g e s t e l l t w e r d e n " (Fundament der

Volkswirtschaftslehre, 4. Aufl., Jena 1929, S. 103, vgl. auch: Tote und le-

bendige Wissenschaft, oben S. 84 ff). Diese organisierenden Wirtschaftsmittel

werden also von überwirtschaftlichen oder wirtschaftlichen Gruppen ge-

schaffen und stehen allen Wirtschaftern oder einem Kreise von Wirtschaf-

tern gemeinsam zur Verfügung.