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378

bereichen

1

der Wirtschaft sind demnach: Die organisierenden Lei-

stungen haben den Vorrang vor allen übrigen. Erfindung und Leh-

ren ist vor Hervorbringung. Innerhalb der Hervorbringung ist das

Kreditwesen vor dem Handel und vor allen anderen Teilbereichen

der Hervorbringung, der Handel vor der zeitgerechten Bereitstel-

lung der Leistungen, diese vor dem Verkehr, dieser vor der Er-

zeugung.

Die wichtigsten Vorränge i n n e r h a l b der Leistungsbereiche

sind

2

: jener der Kapitalleistungen vor den unmittelbaren Leistun-

gen, jener der zielnahen vor den zielfernen Leistungen; ganz all-

gemein: jener der führenden Leistung vor der geführten.

Im Stufenbau der Wirtschaft hat die höhere Stufe den Vorrang

vor der niederen

3

.

Die Vorranglehre ist für die Wirtschaftspolitik von Bedeutung:

wegen der größeren Auswirkungsmacht der Maßnahmen in den

vorranghaltenden Gebilden, ferner zur Beurteilung des Umgliede-

rungsweges und der Reichweite wirtschaftspolitischer Maßnahmen.

Von

wirtschaftstheoretischer

und

wirtschaftspolitischer

Bedeu-

tung sind weiterhin folgende leistungsmäßige Begriffe: außer dem

schon besprochenen Begriffe des Eigenlebens jener der gegenseiti-

gen Einwohnung der Leistungen — als Folgerung sowohl aus dem

Begriffe der Gegenseitigkeit der Leistungen als auch aus den Vor-

rangverhältnissen —; wonach keine Leistung möglich ist ohne frü-

here, keine ohne jene der übrigen Leistungsbereiche, keine ohne

jene der höheren Stufen.

e.

Die M o r p h o l o g i e d e r W i r t s c h a f t

Neben die Lehre vom sachlichen Bauplan, das ist der inhalt-

lichen Ausgliederungsordnung der Wirtschaft, tritt noch die Lehre

vom formalen Bauplan oder vom Gefüge der Wirtschaft (Morpho-

logie der Wirtschaft). Hier ist zunächst der Grundbegriff der E n t -

s p r e c h u n g (Korrelation) zu erwähnen, das ist das Aufeinander-

abgestimmt-Sein der Leistungen innerhalb eines Wirtschaftsgebil-

des und weiterhin aller Wirtschaftsgebilde im Gesamtganzen der

Wirtschaft.

Dieser Entsprechungsbegriff führt über den schon erwähnten Be-

griff der Gegenseitigkeit oder gegenseitigen Einwohnung hinaus,

weil er nicht wie dieser lediglich das Nicht-für-sich-Bestehen einer

Leistung und das gegenseitige Miteinandersein aller Leistungen

ausdrückt,

sondern

ein

sinnvolles

Aufeinander-angelegt-Sein

der

Inhalte aller Leistungen und Gebilde sowie auch der Häufungen

1

Othmar Spann: Tote und lebendige Wissenschaft, oben S. 87—103.

2

Othmar Spann: Tote und lebendige Wissenschaft, oben S. 138—140.

3

Othmar Spann: Tote und lebendige Wissenschaft, oben S. 123—138