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renden Leistungen, auch jener des Erfindens und der wirtschaftlichen

Ausbildung) scheitern würde.

Bekanntlich hat ja Heinrich von Thünen in seiner Konfigu-

rationslehre

dieses

Lehrstück

von

der

nur

verhältnismäßigen

Fruchtbarkeit der Leistungen und Wirtschaftsgebilde (der Kapital-

und Arbeitsintensitäten, der Bewirtschaftungssysteme und Betriebs-

arten, der Betriebsgrößen) entdeckt und ist allein dadurch als einer

der genialsten Volks- und Betriebswirte zu erachten. Damit ist auch

ein für allemal der Vorrang der Wirtschaft vor der Technik begrün-

det und bezeugt, daß die technisch rationellsten Wirtschaftsmittel

durchaus nicht immer die wirtschaftlich ergiebigsten sein müssen

(ganz abgesehen von der dadurch bewerkstelligten Widerlegung der

Marxschen Konzentrationslehre, noch lange bevor diese formuliert

wurde).

f.Die V e r e i n h e i t l i c h u n g s g r ü n d e d e r W i r t s c h a f t s -

g e b i l d e u n d d i e G r u n d g e s t a 1 t e n d e r W i r t s c h a f t

Von großer Bedeutung — ebenfalls als eine Krönung der Lei-

stungslehre zu erachten — ist der Umstand, daß von der Gefügelehre

oder der Morphologie der Leistungen her auch das Wesen, die Ein-

heit und Ganzheit aller Wirtschaftsgebilde erklärt wird, vor allem

aber jener, die durch ihre sachliche Ausgliederungsfülle im Stufen-

bau der Wirtschaft ausgezeichnet sind und daher die Hauptobjekte

der wichtigsten Wirtschaftswissenschaften darstellen: nämlich der

Betrieb, die Volkswirtschaft und die Weltwirtschaft als Objekte der

Betriebswirtschaftslehre, der Volkswirtschaftslehre und der Welt-

wirtschaftslehre.

Wesen, Einheit und Ganzheit dieser Wirtschaftsgebilde und da-

mit der Objekte unserer Wirtschaftswissenschaften waren nämlich

für die atomistische Auffassung der Wirtschaft nicht zu erschwin-

gen. Obwohl sich unsere Wissenschaft Volkswirtschaftslehre nannte,

vermochte sie keinen Begriff der Volkswirtschaft zu begründen. Die

von

diesem

Ausgangspunkte

reifste

Begriffsbestimmung

stammt

wohl von Menger: die Volkswirtschaft wird definiert „als eine or-

ganisierte Komplikation von Einzelwirtschaften, als eine zu höherer

Einheit verbundene Vielheit von Wirtschaften“

1

. Damit ist der Be-

griff der Verkehrswirtschaft im individualistischen Sinne bis zum

Rande ausgeschöpft, weil schon von „einer organisierten Kompli-

kation von Einzelwirtschaften“ die Rede ist, aber die Einheit und

Ganzheit der Volkswirtschaft ist doch noch nicht erklärt.

1

Carl Menger: Über das Wesen der Volkswirtschaft (Untersuchungen

über die Methode der Socialwissenschaften, Leipzig 1883, Anhang 1), S. 235;

vgl. dazu Othmar Spann: Fundament der Volkswirtschaftslehre, 4. Aufl.,

Jena 1929, S. 154 f.