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renden Leistungen, auch jener des Erfindens und der wirtschaftlichen
Ausbildung) scheitern würde.
Bekanntlich hat ja Heinrich von Thünen in seiner Konfigu-
rationslehre
dieses
Lehrstück
von
der
nur
verhältnismäßigen
Fruchtbarkeit der Leistungen und Wirtschaftsgebilde (der Kapital-
und Arbeitsintensitäten, der Bewirtschaftungssysteme und Betriebs-
arten, der Betriebsgrößen) entdeckt und ist allein dadurch als einer
der genialsten Volks- und Betriebswirte zu erachten. Damit ist auch
ein für allemal der Vorrang der Wirtschaft vor der Technik begrün-
det und bezeugt, daß die technisch rationellsten Wirtschaftsmittel
durchaus nicht immer die wirtschaftlich ergiebigsten sein müssen
(ganz abgesehen von der dadurch bewerkstelligten Widerlegung der
Marxschen Konzentrationslehre, noch lange bevor diese formuliert
wurde).
f.Die V e r e i n h e i t l i c h u n g s g r ü n d e d e r W i r t s c h a f t s -
g e b i l d e u n d d i e G r u n d g e s t a 1 t e n d e r W i r t s c h a f t
Von großer Bedeutung — ebenfalls als eine Krönung der Lei-
stungslehre zu erachten — ist der Umstand, daß von der Gefügelehre
oder der Morphologie der Leistungen her auch das Wesen, die Ein-
heit und Ganzheit aller Wirtschaftsgebilde erklärt wird, vor allem
aber jener, die durch ihre sachliche Ausgliederungsfülle im Stufen-
bau der Wirtschaft ausgezeichnet sind und daher die Hauptobjekte
der wichtigsten Wirtschaftswissenschaften darstellen: nämlich der
Betrieb, die Volkswirtschaft und die Weltwirtschaft als Objekte der
Betriebswirtschaftslehre, der Volkswirtschaftslehre und der Welt-
wirtschaftslehre.
Wesen, Einheit und Ganzheit dieser Wirtschaftsgebilde und da-
mit der Objekte unserer Wirtschaftswissenschaften waren nämlich
für die atomistische Auffassung der Wirtschaft nicht zu erschwin-
gen. Obwohl sich unsere Wissenschaft Volkswirtschaftslehre nannte,
vermochte sie keinen Begriff der Volkswirtschaft zu begründen. Die
von
diesem
Ausgangspunkte
reifste
Begriffsbestimmung
stammt
wohl von Menger: die Volkswirtschaft wird definiert „als eine or-
ganisierte Komplikation von Einzelwirtschaften, als eine zu höherer
Einheit verbundene Vielheit von Wirtschaften“
1
. Damit ist der Be-
griff der Verkehrswirtschaft im individualistischen Sinne bis zum
Rande ausgeschöpft, weil schon von „einer organisierten Kompli-
kation von Einzelwirtschaften“ die Rede ist, aber die Einheit und
Ganzheit der Volkswirtschaft ist doch noch nicht erklärt.
1
Carl Menger: Über das Wesen der Volkswirtschaft (Untersuchungen
über die Methode der Socialwissenschaften, Leipzig 1883, Anhang 1), S. 235;
vgl. dazu Othmar Spann: Fundament der Volkswirtschaftslehre, 4. Aufl.,
Jena 1929, S. 154 f.