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stungen und Güter durch Leistungswechsel, und zwar eben Lei-
stungswechsel durch das Gelenk des Marktes hindurch (nicht durch
reine Organisation), dem eigentlichen Sinne der Wirtschaft, näm-
lich der Zielerreichung, näher als andere Verrichtungen, z. B. als
die Erzeugung im eigentlichen Sinne: der Handel hat den Vorrang
vor der Erzeugung. Er organisiert sie gewissermaßen, indem er ihr
die Richtung weist, damit sie zielerreichend wird.
Die Art des Leistungswechsels ist entscheidend für die Wirt-
schaftsgestalt (das Wirtschaftssystem): geschieht nämlich der Lei-
stungswechsel nicht durch den Handel, also durch das Gelenk des
Marktes, sondern durch Organisation (Zuteilung oder Zuleitung), so
befinden wir uns im Bereiche der zentralistischen Planwirtschaft.
4.
Preislehre (Leistungsgrößenlehre), Verteilungs- und Ertragslehre
Der Preis oder die Leistungsgröße ist nach ganzheitlicher Auf-
fassung: sinnvoller Ausdruck oder Anzeiger der Leistungen. Die
Preise spiegeln jedoch die Leistungsgliederung der Wirtschaft nicht
unmittelbar wider, sondern durch viele Vermittlungen hindurch.
So
bekommen
die
Leistungen
der
vorranghaltenden
Leistungs-
bereiche und der höheren Stufen sowie die vielfach gliedhaften,
also in mehreren Wirtschaftsgebilden gleichzeitig gesetzten Leistun-
gen vermöge der Wertentfaltung höhere Wertanteile (z. B. ein Han-
delsvertrag, der in sämtlichen Außenhandelsgeschäften vieler Be-
triebe leistsam wird). Außerdem entsteht der den Preisen als den
Leistungsgrößen anhaftende quantitative Bezug lediglich vermöge
der auf die technisch-stofflichen Unterlagen der Leistungen (z. B.
Zahl der Tonnen Stahl, der Kilowatt-, der Arbeitsstunden) zurück-
gehenden äußeren Maßverhältnisse, also vermöge der äußeren Auf-
wandsordnung der Leistungen; er tritt daher nur vermittelt, nur in
Angeboten, Nachfragen, Kosten, Bilanzen usw. in äußere Erschei-
nung, da das Quantitative nur den Unterlagen der Leistungen, nicht
diesen selbst zugehört. Außerdem setzen sich diese quantitativen
Bezüge nur bei den verbrauchlichen und daher quantifizierbaren Lei-
stungen, nicht aber bei den unverbrauchlichen und daher unquantifi-
zierbaren Leistungen durch (z. B. nicht bei Erfindungen, Handels-
verträgen, Organisationstaten usw.).
Die verbrauchlichen Leistungen, für die also Ersatznotwendig-
keit besteht, um die Wirtschaft weiterzuführen, ergeben daher durch
diese ihre äußere Aufwandsordnung Anhaltspunkte für die Unter-
grenze des Preises. Dieser aber ist infolge der Unverbrauchlichkeit
und daher Unquantifizierbarkeit in der Wirtschaft entscheidender
Leistungen (organisierender sowie solcher des Erfindens und Leh-
rens) unrechenbar. Infolge des Eigenlebens aller Gebilde ist der
Preis einmalig, geschichtlich bestimmt und unausgleichbar, alle