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stungen und Güter durch Leistungswechsel, und zwar eben Lei-

stungswechsel durch das Gelenk des Marktes hindurch (nicht durch

reine Organisation), dem eigentlichen Sinne der Wirtschaft, näm-

lich der Zielerreichung, näher als andere Verrichtungen, z. B. als

die Erzeugung im eigentlichen Sinne: der Handel hat den Vorrang

vor der Erzeugung. Er organisiert sie gewissermaßen, indem er ihr

die Richtung weist, damit sie zielerreichend wird.

Die Art des Leistungswechsels ist entscheidend für die Wirt-

schaftsgestalt (das Wirtschaftssystem): geschieht nämlich der Lei-

stungswechsel nicht durch den Handel, also durch das Gelenk des

Marktes, sondern durch Organisation (Zuteilung oder Zuleitung), so

befinden wir uns im Bereiche der zentralistischen Planwirtschaft.

4.

Preislehre (Leistungsgrößenlehre), Verteilungs- und Ertragslehre

Der Preis oder die Leistungsgröße ist nach ganzheitlicher Auf-

fassung: sinnvoller Ausdruck oder Anzeiger der Leistungen. Die

Preise spiegeln jedoch die Leistungsgliederung der Wirtschaft nicht

unmittelbar wider, sondern durch viele Vermittlungen hindurch.

So

bekommen

die

Leistungen

der

vorranghaltenden

Leistungs-

bereiche und der höheren Stufen sowie die vielfach gliedhaften,

also in mehreren Wirtschaftsgebilden gleichzeitig gesetzten Leistun-

gen vermöge der Wertentfaltung höhere Wertanteile (z. B. ein Han-

delsvertrag, der in sämtlichen Außenhandelsgeschäften vieler Be-

triebe leistsam wird). Außerdem entsteht der den Preisen als den

Leistungsgrößen anhaftende quantitative Bezug lediglich vermöge

der auf die technisch-stofflichen Unterlagen der Leistungen (z. B.

Zahl der Tonnen Stahl, der Kilowatt-, der Arbeitsstunden) zurück-

gehenden äußeren Maßverhältnisse, also vermöge der äußeren Auf-

wandsordnung der Leistungen; er tritt daher nur vermittelt, nur in

Angeboten, Nachfragen, Kosten, Bilanzen usw. in äußere Erschei-

nung, da das Quantitative nur den Unterlagen der Leistungen, nicht

diesen selbst zugehört. Außerdem setzen sich diese quantitativen

Bezüge nur bei den verbrauchlichen und daher quantifizierbaren Lei-

stungen, nicht aber bei den unverbrauchlichen und daher unquantifi-

zierbaren Leistungen durch (z. B. nicht bei Erfindungen, Handels-

verträgen, Organisationstaten usw.).

Die verbrauchlichen Leistungen, für die also Ersatznotwendig-

keit besteht, um die Wirtschaft weiterzuführen, ergeben daher durch

diese ihre äußere Aufwandsordnung Anhaltspunkte für die Unter-

grenze des Preises. Dieser aber ist infolge der Unverbrauchlichkeit

und daher Unquantifizierbarkeit in der Wirtschaft entscheidender

Leistungen (organisierender sowie solcher des Erfindens und Leh-

rens) unrechenbar. Infolge des Eigenlebens aller Gebilde ist der

Preis einmalig, geschichtlich bestimmt und unausgleichbar, alle