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Preise sind also monopoloide Preise (wo immer völlig gleiche Preise
auftreten, ist schon Organisation wirksam). Die Preise sind auch un-
eindeutig, je nachdem Ersatzfreiheit (für unverbrauchliche Leistun-
gen) oder Ersatznotwendigkeit (für verbrauchliche Kostengüter) vor-
herrscht. Der Preis ist zugleich eine Wirtschaftsentscheidung im
Sinne
der
Aufrechterhaltung,
Fortentwicklung
oder
Rückbildung
der Wirtschaft, also je nach deren Dynamik. Geld und Geldpolitik
sind überdies niemals neutral, sondern greifen umbildend in die
Welt der Preise ein.
Alles in allem: Wirtschaftsrechnung ist nicht unmöglich oder gar
unnötig, im Gegenteil soll sie so weit als möglich vorgetrieben wer-
den, aber sie hat enge Grenzen: Es kann eine völlige Rechenbarkeit
der Wirtschaft, eine exakte quantitative Messung des Sozialproduk-
tes niemals geben, sondern nur ein schätzungsweises, vergleichendes
Abwägen der Fruchtbarkeitserfolge, der Erträge von Wirtschafts-
gebilden im Rahmen ihrer jeweils höheren Gebilde.
Das alles ergibt, daß die Preise nicht streng determiniert, son-
dern innerhalb weiter Grenzen — nicht etwa nur innerhalb der so-
genannten intramarginalen Spannen — beeinflußbar sind und daher
auch Wirtschaftsumbildung von den Preisen her, also Preispolitik
möglich ist.
Da die universalistische Wirtschaftslehre an die Stelle der alten
Produktionsfaktoren die Lehre von den leistenden Elementen, im
besonderen jene von den Leistungsbereichen gesetzt hat, gewinnt
auch die V e r t e i l u n g s l e h r e ein völlig anderes Gesicht. Die
Verteilung ist primär eine Frage der Leistungsgliederung, nicht eine
solche
der
Sonderpreisbildung
der
Produktionsfaktoren.
Sodann
müssen allen Leistungsbereichen beziehungsweise allen leistenden
Elementen Ertragsanteile zugerechnet werden, da sie alle am Zu-
standekommen des Ertrages mitwirken.
Entscheidend ist dabei aber, daß nicht nur das Eigenleben der
leistenden Elemente innerhalb des Wirtschaftsgebildes für den Er-
trag dieses Gebildes maßgebend ist (z. B. die Tüchtigkeit eines Un-
ternehmers in seinem Betriebe oder des Arbeiters an der Drehbank
seiner Werkstätte), sondern dieser Ertrag — nach dem bereits er-
wähnten Gesetz der Ertragszuleitung von oben nach unten — auch
vom Ertrage der Gebilde höherer Stufe abhängt (die Produktivität
eines Betriebes z. B. von jener seiner Volkswirtschaft als Ganzer);
wobei führenden Leistungen auch höhere Entgelte zufließen können,
Renten, die durchaus nicht als Abzug vom Ertrage anderer zu er-
klären sind.
Es ist naheliegend, daß von diesen Grundbegriffen der Vertei-
lungslehre her, die immer vom Vor range der Leistungsgliederung
vor den Preisen ausgeht, auch andere Grundlagen für die Lehren