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jeder geistigen Weiterentwicklung. Sie sind es also, welche die Gren-

zen der Freiheit einschließen. Die Entfaltung hat durch sie eine

ideelle Ordnung vorgezeichnet. Um diese E n t f a l t u n g s o r d -

n u n g bewegt sich die Freiheit, nicht etwa um alle beliebigen Mög-

lichkeiten, die zwischen Himmel und Erde schweben. Hier haben

wir das Entscheidende. Im Rahmen der jeweiligen realen Entfal-

tungsmöglichkeiten erst besteht die Freiheit des rechten und des

linken Weges.

Dazu kommt das Einmalige im Zeitzusammenhange oder der

Kairos, den wir in der „Kategorienlehre“ behandelten

1

.

Weiter: Bei Fehlern im Ausbau oder in der Gründung, so sag-

ten wir, kann eine größere oder geringere Umkehr, ein Bruch er-

folgen, der zu einer Neugründung führt. Nur kleine Fehler in der

Gründung oder im Ausbau können im Zuge derselben Fortentwick-

lung wieder gut gemacht werden; größere müssen zu einem Ab-

bruch der alten Entwicklungsrichtung führen. Diese Erscheinungen

sind es darum, in denen sich die F r e i h e i t in der Geschichte

vornehmlich erweist. Auch in der stetigen Entfaltung ist allerdings

Freiheit (denn sie könnte ja auch anders erfolgen); aber dort, wo

sich der Mensch gewaltsam vom Alten losreißt, wo Bruch, Abkehr,

Umkehr, Wendung ist, sehen wir deutlich ein Vorrecht des Geistes,

das heißt aber: ein Zeugnis der F r e i h e i t d e s G e i s t e s sich

uns enthüllen. Selbst in diesen höchsten Taten aber tritt das

G l i e d h a f t e der geschichtlichen Freiheit stets deutlich hervor.

Die Freiheit gründlicher Umkehr hat der Mensch vor der orga-

nischen Natur voraus, wo Umkehr, Bruch, Neugründung uner-

schwinglich sind, daher das zu sehr Verbildete unweigerlich zu-

grunde gehen muß.

F.

Zum Beschluß

Eine geschichtliche Kategorienlehre, wie wir sie zu einem Teile

hier entwickelten, kann und soll die Metaphysik der Geschichte nicht

ersetzen. Aber was man von ihr verlangen muß, ist, den Zugang

zu dieser Metaphysik frei zu machen.

1

Vgl. mein Buch: Kategorienlehre, 1. Aufl., Jena 1924, S. 212 ff. [3. Aufl., Graz

1969, S. 205 ff.].