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fen. Dieser reißt vielmehr grundsätzlich nur einen Teil des Marktes

an sich; er bewirkt wohl Annäherungen der anderen Betriebe an

seine Angebote, aber es sind stets g l i e d h a f t e Angleichungs-

vorgänge und Annäherungsvorgänge, das heißt die Ungleichheit,

die Abgestuftheit der Preise bleibt aufrecht.

Wenn man sich die Betriebe eines Geschäftszweiges (sei es z. B.

im Kohlenbergbau, sei es im Eisenhüttenwesen, sei es im Kleineisen-,

im Textilwesen) ansieht, so findet man immer, daß keiner dem

anderen vollkommen gleicht, und jeder unter verschiedenen Bedin-

gungen und mit verschiedenem Erfolge bestenfalls annähernd Glei-

ches, meist aber sehr Verschiedenes erzeugt. Die Stellung jedes

Betriebes und jeder wirtschaftlichen Handlung ist unwiederholbar.

Nur in ihrer Zugehörigkeit zu einem und demselben Ganzen, nur

in ihrer G a n z h e i t l i c h k e i t sind die wirtschaftlichen Hand-

lungen gleich; in ihrer G l i e d h a f t i g k e i t und in ihrer Eigen-

schaft, einem ganz bestimmten Zeitpunkte der Umgliederung ihrer

Ganzheit anzugehören, sind die wirtschaftlichen Handlungen un-

wiederholbar und einzigartig. Jedes Ganze besteht eben aus lauter

organisch verschiedenen, niemals aus vollkommen gleichen Teilen.

Wie oben

1

der Begriff der richtigen Wirtschaft, so ist hier der

Begriff der r i c h t i g e n G l i e d e r u n g der Volkswirtschaft zu

beachten. Gemäß der jeweils vorhandenen Gesamtheit von Natur-

schätzen, Arbeitskräften usw. ergibt sich (bei gegebenen Zielen) eine

bestimmte Gesamtgliederung der Wirtschaftsmittel als die jeweils

richtige. Im Wettbewerb nun kann einerseits der Umbau dieser Ge-

samtgliederung — man denke an Erfindungen — bewirkt, anderer-

seits die volle Gültigkeit, die höchste Ausgliederungsfülle des eigenen

Betriebes durchgesetzt werden, der Betrieb kann auf sein „Höchst-

maß“ entwickelt werden, — aber die Tatsache der Gegliedertheit

aller übrig bleibenden Betriebe in einem Stufenbau unwiederhol-

barer Gebilde kann der Wettbewerb niemals beseitigen.

Wenn nun jeder Betrieb etwas Anderes, Unwiederholbares ist

und erzeugt, dann hat auch jeder andere Preise. In diesem Sinne

gilt: Alle Preise sind monopoloide Preise, es gibt keinen für alle

gleichen Wettbewerbspreis. Die Annahme eines reinen Wett-

1

Siehe oben S. 172.