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Der Eigennutz, als ein bloß Subjektives (in seiner Subjektivität)

kann grundsätzlich nur ein Mittelbares in der Wirtschaft sein, nicht

selbst eine Wirtschaftserscheinung, nichts Unmittelbares und Ur-

sprüngliches in der Wirtschaft. Ursprünglich sind allein die Ein-

gliederungsnotwendigkeiten in dem jeweils gegebenen (oder auch

umzubildenden) Gliederbau der Wirtschaft.

Dieses bedacht, ergibt sich, daß die Wirtschaftshandlung des Ein-

zelnen grundsätzlich gar nicht unter der u n m i t t e l b a r e n Be-

dingung seiner individuellen Wohlfahrt stehen kann, sondern un-

mittelbar stets unter der Bedingung der objektiven Eingliederungs-

notwendigkeiten in das ausgegliederte Gebäude der Wirtschafts-

mittel stehen muß! Erst dieses objektive Gebäude steht unter der

Bedingung der „Wohlfahrt“ der eingegliederten Wirtschafter —

nämlich im Sinne des E i g e n l e b e n s d e s O r g a n s (vita pro-

pria). Das Organ kann nur verrichten, sofern es selber lebt! —

„ S e l b s t b e h a u p t u n g “ i s t d a h e r k e i n E i g e n n u t z ,

s o n d e r n S i c h e r u n g d e r G a n z h e i t . Ebenso ist die

„Wohlfahrt“ aller Wirtschafter notwendig in einer Ganzheit, näm-

lich in ihrer „Kultur“, beschlossen; sie ist nicht etwa die Summe

aller Eigennutze. Anders gesagt, das Gebäude der Wirtschaftsmittel

als Ganzes dient zum Mittel für die Ziele als G a n z e s , die stets

den Inbegriff einer „Kultur“ darstellen, eines Überindividuellen,

das mehr ist, als die Summe seiner Teile. Auch die Wirtschafter

haben ja nicht einzeln, jeder für sich, ihre Ziele, sondern nehmen

am Ganzen der Ziele nach der kulturellen Ordnung und Gliede-

rung teil. Unrichtig ist es daher, daß der Einzelne wesenhafter und

der Natur der Dinge gemäßer Weise aus bloßem Eigennutze han-

deln müsse oder auch nur danach zu handeln vermöge; richtig ist

vielmehr, daß er lediglich als ein sich-Eingliedernder handeln kann.

Weil demgemäß das jeweilige Sacherfordernis des Gebildes die Ein-

gliederung bestimmt, darum muß z. B. der in einen Bankbetrieb

und der in einen landwirtschaftlichen Betrieb sich Eingliedernde

jeweils eine a n d e r e T ü c h t i g k e i t entwickeln, das heißt

aber: andere sachliche, nicht subjektiv bestimmte, Eingliederungs-

kräfte ausbilden.