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unmöglich. Je intensiver also eine Landwirtschaft durch Steigen der Preise oder

Verringerung der Transportkosten wird — indem Schienenwege, Frachtermäßigungen

usw. auch sehr weit entfernte Produktionsorte wirtschaftlich ganz in die Nähe des Marktes

bringen — umsomehr muß sie von der Viehzucht abrücken!

Aus diesen Grundgedanken der T h ü n e n schen Lehre ergibt sich also mit

unzweifelhafter Sicherheit, daß die Intensivierung einer nationalen Landwirtschaft der

Viehzucht abträglich ist. So betrachtet, ist es kein Wunder, daß unsere fortschreitende

Landwirtschaft verhältnismäßig zu wenig Schlachtvieh produziert: man kann ihr gar nicht

zumuten, sich von den lohnenden intensiven den weniger lohnenden extensiveren

Produktionszweigen zuzuwenden! Im Kreise der Vieh- und Weidewirtschaft befinden sich

heute wegen ihrer großen Entfernung von den Absatzmärkten Länder wie Serbien,

Rumänien, Rußland, Südamerika, Australien usw., also Länder mit extensiver Wirtschaft.

Das sollte doch die Augen öffnen! Der innere Widerspruch zwischen landwirtschaftlicher

Entwicklung und Förderung der Viehzucht ist eine nationalökonomische Wahrheit, welche

bei der Erörterung der ganzen Fleischteuerungsfrage zum Schaden der Sache nicht beachtet

wurde.

Nun ist allerdings hervorzuheben, daß p r a k t i s c h diese Wahrheit nicht

verabsolutiert werden kann, sondern E i n s c h r ä n k u n g e n erfahren muß, so daß sie

nicht bedeutet, es möge unsere inländische Viehzucht einfach fallen gelassen werden.

Welches sind nun diese praktischen Einschränkungen? Zunächst ist zu berücksichtigen, daß

Vieh nicht nur in der reinen Viehzucht erzeugt wird, wo bloß um der Tiere und ihrer

Produkte willen (Fleisch, Käse usw. — Milchwirtschaft zum Milchverkauf ist etwas

anderes) gewirtschaflet wird, sondern daß mit allen anderen landwirtschaftlichen

Betriebssystemen gleichfalls Viehhaltung verbunden ist. Dies widerspricht nicht dem, was

oben über den Gegensatz von extensiven und intensivenWirtschaftssystemen gesagt wurde.

Denn der R e n t a b i l i t ä t n a c h m ü ß t e n i n d e r T a t a l l e

i n t e n s i v e r e n (dem Markt näher gelegenen) l a n d w i r t s c h a f t l i c h e n

B e t r i e b e d i e V i e h z u c h t g a n z a u f g e b e n und sich bloß dem weit

einträglicheren Kornbau usw. widmen. Das hat T h ü n e n in seinem „Isolierten Staat“

rechnerisch nachgewiesen

1

. Und die Viehhaltung würde auch unstreitig aufhören, wenn

dies nicht, wie T h ü n e n sagt, „durch ein merkwürdiges Gesetz der Natur“ verhindert

würde. Das Vieh ist nämlich ein notwendiger Düngerproduzent, „eine unentbehrliche

Maschine, wodurch Heu und Stroh in Dung verwandelt werden, und die Viehzucht muß

mit Ackerbau verbunden bleiben, wenn sie auch gar keine Einnahme gewähren sollte“

( v o n T h ü n e n ) . Der künstliche Dünger ändert an diesemVerhältnis imWesen nichts.

Den praktischen Landwirten ist es sehr wohl bekannt, daß die Viehhaltung, namentlich die

Mastviehhaltung, bei intensiveren Betrieben nichts als ein „ n o t w e n d i g e s Ü b e l “

ist.

Nehmen wir nun der Einfachheit halber an, daß die Produktion von Jungvieh für diese

Art von Viehhaltung hinreichend gegeben wäre — obwohl auch dies in Österreich immer

weniger der Fall sein wird — so erscheint die Produktion von V i e h d o c h n u r a l s

N e b e n e r z e u g n i s d e s i n t e n s i v e n A c k e r b a u e s , denn das Vieh wird

nicht um seiner selbst willen, das heißt als Schlachtvieh produziert, sondern es ist eben im

wesentlichen nur Dünger-

1

Vgl. J o h a n n H e i n r i c h v o n T h ü n e n : Der isolierte Staat in Beziehung

auf Landwirtschaft und Nationalökonomie, Teil 1, Rostock 1826, §§ 26 und 26 b.