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und Gestalt in ihrem Verhältnisse untereinander, und zwar aus

ihrer Begründung durch die Ganzheit erklären.

X.

Der Geist als letzter Grund aller Krankheiten

Ist es der Geist, der sich mit dem Immateriellen der Materie

verbindet, so folgt daraus, daß der Geist, wie zuletzt der alleinige

Urheber des organischen Lebens, so auch der letzte Grund aller

Krankheiten sei — allerdings mit Ausnahme der durch äußere

Schädigung und Verletzung, sowie durch Gift und Infektion herbei-

geführten Krankheiten. Bei diesen spielt aber ebenfalls der Grad

der eigenen Heilkraft, das heißt zuletzt der Aktion des Geistes, eine

bedeutende Rolle. Daher führt dieselbe Verletzung, dieselbe In-

fektion, dieselbe Vergiftung das eine Mal zu Krankheit und Tod,

das andere Mal nicht.

Will man aber die geistigen Krankheitsgründe erkennen, so wird

es immer vergebens sein, in bestimmten Arten und Störungen des

Liebens, Denkens, künstlerischen Gestaltens, Wollens und Handelns,

in bestimmten Tugenden, Untugenden, Charakterzügen selbst und

unmittelbar die Gründe für Gesundheit oder Krankheit zu suchen.

Darin erblicken wir eine Grundtatsache des menschlichen Geistes-

wie Liebeslebens. Sie erklärt sich aus der Natur des Organismus,

nicht den Geist selbst zu verkörpern und abzuspiegeln, sondern die

Verbindung mit der Natur herzustellen, aus der Geistesferne des

Organismus.

So einfach, für eine bestimmte körperliche Krankheit auch ein

bestimmtes geistiges Gebrechen verantwortlich zu machen, stehen

also die Dinge nicht.

Darum hat ja auch niemals die reiche klinische Erfahrung der

letzten Jahrhunderte mit ihren sorgfältigen Methoden empirischer

Beschreibung, statistischer Sichtung und individueller Durchfor-

schung eines unendlich großen Materials dazu geführt, arteigene

Krankheiten der Denker, Dichter, Maler, Bildhauer, Tondichter, Er-

finder, Feldherren, Staatsmänner, Wirtschaftsführer und anderer

Geistes- und Tatenmenschen zu entdecken. Auch nicht der Böse-

wichte und Guten. Wohl gibt es Berufskrankheiten, aber diese haben

ihren Grund in besonderen, äußeren Schädigungen, wie sie mit der

Ausübung des Berufes gegeben sind.