D r i t t e r A b s c h n i t t
Rückblick auf die bisherigen Betrachtungen
Überblicken wir die Geschichte der Kategorienlehre, so finden
wir, daß einerseits die aristotelische und scholastische Kategorien-
lehre auf dem Wege des Formbegriffes in ihrer Auswirkung auf die
praktischen Verfahren der Wissenschaft zur Herrschaft des Z w e c k -
b e g r i f f e s gelangte; daß andererseits seit der Renaissance,
dem Empirismus und der Aufklärung die Herrschaft des natura-
listischen, das heißt mechanistischen U r s a c h e n b e g r i f f e s
und der darauf aufgebauten Verfahrenlehre, nämlich der induktiven
und quantifizierenden Methode, folgte und bis heute andauert.
Diese Herrschaft konnte auch durch den deutschen Idealismus
von Kant bis Hegel nicht gebrochen werden. K a n t vermochte
den „Primat der praktischen Vernunft“, welcher den Zweckbegriff
voranstellen müßte, methodologisch nicht durchzuführen, vielmehr
behielt die Kategorie der Ursächlichkeit bei ihm und seinen Schulen
praktisch eine beherrschende Stellung. Besonders deutlich wird dies
bei Schopenhauer und beim Neukantianismus, wo von den Kanti-
schen Kategorien nur noch die Ursächlichkeit übrigblieb. Bei
F i c h t e , S c h e l l i n g u n d H e g e l sind wohl die system-
gemäßen Bedingungen zur Überwindung des naturalistischen Ur-
sachenbegriffes gegeben, aber zu einer entwickelten nicht-kausalen
Verfahrenlehre, die in den Wissenschaften aufbauend hätte wirken
können, kam es teils überhaupt nicht, teils geriet sie, soweit näm-
lich die d i a l e k t i s c h e M e t h o d e in Frage kommt, bald in
Verfall. Darum zeigt die Gegenwart wieder die unbedingte Herr- /
schaft des mechanistischen Ursächlichkeitsbegriffes in sämtlichen
Wissenschaften.
Wir finden diese Herrschaft in Kantischem und in empiristischem
Gewande. Der empiristische Ursachenbegriff ist allerdings nicht
ganz einheitlich. Wesentlich ist ihm aber in allen seinen Spielarten,
daß er, wie immer wieder zu sagen, lediglich eine empirische,