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ureigenstes, ihr unverlierbares, und zum Aufbau einer Welt absolut
unentbehrliches Lebensgut. „Treu wie Gold“ steht auf dem Banner
der Ganzheit geschrieben. Alles was ist, wird im Feuer der eigenen
Ganzheit geläutert, nichts Fremdes kann in ihr bestehen. Erst in
dieser Lauterkeit vermag es Dasein und Dauer zu gewinnen.
Dem Kenner wird nicht verborgen bleiben, daß dem in der Ontologie be-
kannten Begriff des „analogen Seins“ durch die Kategorie der Ebenbildlichkeit
erst seine feste Unterlage gegeben wird. Wodurch ist ein Sein „analog“? — durch
Ebenbildlichkeit entfernterer Ordnung.
§ 13. Die Formen der Ebenbildlichkeit oder die
Ausgliederungsordnung: Wesenverleihende, abstufende
und lebendigmachende Ebenbildlichkeit
Lehrsatz 4: Ebenbildlichkeit hat die Weise der Ausgliederungs-
ordnung, und zwar als: Inhaltsbegründende oder
wesenverleihende, als abstufende oder besondernde und als
Ausgliederungsmacht verleihende oder lebendigmachende
Ebenbildlichkeit
I.
I. Die Ausgliederungsordnung
Es ist eine Grundtatsache ebenbildlicher Ausgliederung, ohne
die man das Wesen der Ganzheit nicht völlig versteht, daß die Teile
nicht unvermittelt — denn das hieße je einzeln, je für sich — ge-
setzt werden, sondern nur vermittelt. Diese Vermitte- / lung
schließt aber eine bestimmte Ordnung in sich: die V e r m i t t e -
l u n g s o r d n u n g o d e r A u s g l i e d e r u n g s o r d n u n g .
Wie sich zeigen wird, ist die Ausgliederungsordnung dadurch
gekennzeichnet, daß die ebenbildliche Vermannigfaltigung des Gan-
zen: einmal inhaltlich bestimmt ist, also eine Wesensauseinander-
legung ist, was die Sachgebiete oder T e i 1 i n h a 1 t e ergibt; so-
dann eine besondernde, immer wieder individualisierende Fort-
setzung dieser Auseinanderlegung in Teilinhalte durch einen
S t u f e n b a u darstellt, in welchem jede Stufe alle Teilinhalte
arteigen enthält; endlich vermittelt sich die Ausgliederungskraft