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ureigenstes, ihr unverlierbares, und zum Aufbau einer Welt absolut

unentbehrliches Lebensgut. „Treu wie Gold“ steht auf dem Banner

der Ganzheit geschrieben. Alles was ist, wird im Feuer der eigenen

Ganzheit geläutert, nichts Fremdes kann in ihr bestehen. Erst in

dieser Lauterkeit vermag es Dasein und Dauer zu gewinnen.

Dem Kenner wird nicht verborgen bleiben, daß dem in der Ontologie be-

kannten Begriff des „analogen Seins“ durch die Kategorie der Ebenbildlichkeit

erst seine feste Unterlage gegeben wird. Wodurch ist ein Sein „analog“? — durch

Ebenbildlichkeit entfernterer Ordnung.

§ 13. Die Formen der Ebenbildlichkeit oder die

Ausgliederungsordnung: Wesenverleihende, abstufende

und lebendigmachende Ebenbildlichkeit

Lehrsatz 4: Ebenbildlichkeit hat die Weise der Ausgliederungs-

ordnung, und zwar als: Inhaltsbegründende oder

wesenverleihende, als abstufende oder besondernde und als

Ausgliederungsmacht verleihende oder lebendigmachende

Ebenbildlichkeit

I.

I. Die Ausgliederungsordnung

Es ist eine Grundtatsache ebenbildlicher Ausgliederung, ohne

die man das Wesen der Ganzheit nicht völlig versteht, daß die Teile

nicht unvermittelt — denn das hieße je einzeln, je für sich — ge-

setzt werden, sondern nur vermittelt. Diese Vermitte- / lung

schließt aber eine bestimmte Ordnung in sich: die V e r m i t t e -

l u n g s o r d n u n g o d e r A u s g l i e d e r u n g s o r d n u n g .

Wie sich zeigen wird, ist die Ausgliederungsordnung dadurch

gekennzeichnet, daß die ebenbildliche Vermannigfaltigung des Gan-

zen: einmal inhaltlich bestimmt ist, also eine Wesensauseinander-

legung ist, was die Sachgebiete oder T e i 1 i n h a 1 t e ergibt; so-

dann eine besondernde, immer wieder individualisierende Fort-

setzung dieser Auseinanderlegung in Teilinhalte durch einen

S t u f e n b a u darstellt, in welchem jede Stufe alle Teilinhalte

arteigen enthält; endlich vermittelt sich die Ausgliederungskraft