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Ganzen bewahren. Die Nervenzentren bestehen aus Zellen, welche vollständig
in der Art ihres Organs bleiben, also Nervenzellen nicht etwa Muskelzellen
sind; die muskulären Organe dagegen aus Zellen, die wieder vollkommen in der
Art ihres Organs bleiben, also aus Muskelzellen bestimmter Art, nicht etwa
aus Nervensubstanz. — Hier zeigt sich überall die Ebenbildlichkeit, denn in jeder
dieser organischen Erscheinungen drückt sich die ganze Welt des Organischen
aus. Das größere Ganze weist auf kleinere hin, das kleinere und kleinste auf
die größeren Gruppen und das Gesamtganze zurück — wie im Märchen der
kunstreiche Schmied aus einer Nähnadel 10 andere, ineinandergesteckte, heraus-
zieht. — Andere Beispiele bietet die Gesellschaft:
Das R e c h t i s t d u r c h u n d d u r c h r e c h t l i c h . Es besteht nur aus
rechtlichen Unterganzen — zum Beispiel Verfassung, bürgerliches Recht, Prozeß-
recht, Strafrecht — die wieder je aus arteigenen Rechtssätzen mit nur arteigenen
Merkmalen bestehen, zum Beispiel werden im Strafrecht nicht die Rechte des
Parlamentes normiert werden. Jedes rechtliche Unterganze, Verfassung, Straf-
recht usw., hat die Natur des ganzen Rechtes an sich, jeder Rechtssatz spiegelt
das ganze Recht ab und weist auf alle andern Glieder hin. Dagegen gibt es keine
„Wirtschaft im Recht“ und kein „Recht in der Wirtschaft“. Alles muß bei seiner
eigenen Art bleiben
1
.
Der S t a a t i s t d u r c h u n d d u r c h s t a a t l i c h . Wohin wir auch im
Staat blicken, überall sehen wir schon einen kleinen Staat, den „Staat im Staate“,
wie das trefflich geprägte Wort sagt. Der Staat besteht aus „König“ (Präsident),
„Gesetzgeber“, „Beamter“, „Bürger“. Jeder hat als O r g a n des Staates einen
Umkreis selbständigen staatlichen Wirkens. Darum ist jeder ein eigener kleiner
„Staat“. „Jeder Zoll ein Staat“, kann man sagen, wo man sich auch im Reich der
staatlichen Erscheinungen umsehe.
Die W i r t s c h a f t i s t d u r c h u n d d u r c h w i r t s c h a f t l i c h . Ob
man auf Erzeugungen — Märkte — Haushaltungen hinblickt; ob man den Arbeiter,
den Unternehmer, den Landwirt, den Händler ins Auge faßt: alles trägt den
Stempel der „Wirtschaft“ an der Stirn, überall stellt sich die Natur der Wirtschaft
auf arteigene Weise dar, überall findet sich / Einteilung und Kalkulation, Lei-
stung, Wertung, kurz, die ganze Wirtschaft in den Grundzügen abgespiegelt.
Niemals findet sich auch etwas, was einer anderen Ganzheit angehörte, etwas,
was nicht „Wirtschaft“ wäre — zum Beispiel nicht das der Staatlichkeit oder
dem Recht Zugehörige oder etwas von den Wolken des gestrigen Tages; diese
Dinge gehören in ihre eigenen Ganzheiten, nicht in die der Wirtschaft.
G e i s t i g e G e m e i n s c h a f t i s t d u r c h u n d d u r c h G e m e i n -
s c h a f t , darum ist Bestandteil der Freundschaft nicht etwa „rote Farbe“, son-
dern nur das Freundschaftartige; Bestandteil der Gemeinschaft von Lehrer und
Schüler das auf Lehren Bezügliche, nicht etwa Markensammeln, welches Be-
standteil der Markensammlergemeinschaften ist und so fort.
Auch K u n s t , W i s s e n s c h a f t , R e l i g i o n zeigen sich immer nach
dem Gesetz der Ebenbildlichkeit gebaut. Jede Erscheinung der Kunst ist nur
durch das bestimmt, was auch das Ganze der Kunst ausmacht, darum bestimmt
durch Schönheit, Ebenmaß, Ausdruck usw. Nicht aber ist zum Beispiel ein
Gemälde als Kunstwerk dadurch bestimmt, daß es Eigentum von Hinz und
Kunz ist und den Preis von tausend Talern hat. Auch jeder Teil eines Gemäldes
ist wieder durch das bestimmt, wodurch das ganze Bild als Kunstwerk konstitutiv
bestimmt ist, zum Beispiel das Landschaftsbild durch den Geist der Landschaft,
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Vgl. unten § 29, S. 266 ff.