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Erkenner und Erkanntes, nämlich für das Subjekt-Objektverhält-

nis. Ein mir auch durch weitläufige Vermittlungen hindurch absolut

ungezweites Ding könnte ich nicht erkennen, es wäre ja für mich

gar nicht in meinem Kosmos enthalten. (Gezweiung beruht ja wie-

der auf Ebenbildlichkeit.) Ohne jede noch so vermittelte Gezweiung

und ohne jede Spur von Ebenbildlichkeit wäre uns das Andere, der

Gegenstand, absolut fremd, das heißt „Nichts“. Darum darf der

Satz: „Gleiches wird durch Gleiches erkannt“, nicht so aufgef aßt

werden, als wenn das „Draußen“ und „Drinnen“, das Subjekt und

das Objekt, gleich wäre. Nur gliedhaft bestimmte „Gleichheit“,

genauer gesagt, jene organische Ungleichheit kommt hier in Frage,

die zwischen Gezweiten wesensgemäß ist. Erkennendes Subjekt und

erkanntes Objekt müssen als Glieder einer Ganzheit höherer Ord-

nung vereint sein. Nur indem sich beide in einem höheren Zentrum

aufheben, sind sie als Erkennende und Erkannte. Diese (vermittelte)

Gezweiung liegt in der Ebenbildlichkeit schon eingeschlossen. Was

ebenbildlich ist, gehört denselben weitesten oder engsten Ganzhei-

ten an; sonst könnte es nicht ebenbildlich, das heißt „Glied von

gleicher Art“ sein.

Wie steht es nun, von da aus gesehen, mit der neukantischen be-

ziehungsweise kantischen Lehre, daß das Apriori die Bestimmungen

des Gegenstandes bilde und diesen damit aufbaue? Wie steht es

mit dem gleichsinnigen Satz Fichtes: Das Ich setzt sich selbst und

das Nicht-Ich? — Von den eben entwickelten Voraussetzungen der

Ebenbildlichkeit und Gezweiung her bleiben diese Bestimmun-

gen aufrecht und sie dürften wohl in Zukunft keiner Erkenntnis-

theorie mehr entrissen werden können — aber nur soweit sie den

Erkenner als G l i e d im Auge haben. Denn Gezweiung als Er-

kenntnisbedingung schließt ja eben in sich: daß weder der Erken-

ner ohne das Erkannte noch das Erkannte ohne den Erkenner ist.

Trotzdem dieser Satz für uns ebenso unerläßlich gilt wie für Kant

und Fichte, ist in ihm doch zugleich jede / Spur von Solipsismus,

der den Gegenstand als solchen nicht anerkennen will, ausgelöscht!

Denn jenes Nicht-ohne-einander-sein-können von Subjekt und Ob-

jekt nach dem Begriff der Gezweiung bedeutet nicht ein einseitiges,

solipsistisches Hervorbringen des Gegenstandes durch das Subjekt

und darum auch kein bloß erscheinungsmäßiges (phänomenales)

Vorhandensein dieses Gegenstandes (in welchem Sinne dieser Be-