340
[376/377]
nung ist darum kein Trug, nicht unwirklich, sondern das geoffen-
barte Wesen — ein gesolltes Sein!
Bei all den genannten Philosophen wie auch, was hier nicht mehr
gezeigt werden kann, in der Philosophie des Brahmanismus hat das
wirkliche Sein ein logisches Prius, das ihm Gehalt, Gesolltheit, Wert
verleiht.
B. S y s t e m a t i s c h e B e t r a c h t u n g
Ganzheitliches Sein, so zeigte sich wiederholt, ist seinem Begriff
nach kein leeres, sondern sinnerfülltes Sein. Gibt es aber kein Sein
schlechthin, kein leeres Sein, sondern nur mit dem sinnvollen Inhalt
der jeweiligen Ganzheit erfülltes Sein; dann kann es auch nur auf
Grund von V o l l k o m m e n h e i t Sein und dessen Weisen geben.
Mit diesem Gedankengang, der notwendig aus dem Begriff der
Ganzheit folgt, ist jede weitausholende kritische Untersuchung der
oben dargestellten neukantischen Zerreißung von / Sein und Sol-
len überflüssig. Nach ihm ist Vollkommenheit vor Sein; und weit
entfernt, daß die Verwirklichung des Gesollten ein Widersinn wäre,
wie Cohen und seine Schule behaupten, gilt vielmehr, daß j e d e s
Sein die Verwirklichung von Gesolltem ist. Das liegt dem Begriff
nach in der Weise der Ebenbildlichkeit wie in jeder andern Weise.
Für die Verfahrenfrage ist nun maßgebend, daß das Vollkom-
mene, aus dem sich Sollen, Gelten, Wert ableitet, nach dem o b j e k -
t i v e n M a ß s t a b d e s S a c h g e h a l t e s der Ganzheit sich
ergibt, also ein von der Sache selbst gefordertes, nicht ein subjekti-
ves, willkürliches Sollen
1
ist.
Das Sollen ist nicht in seiner letzten Wurzel aus dem Wollen der
Menschen abzuleiten; das Ideal ist nicht aus subjektiven Kombi-
nationen der Wirklichkeit abzuleiten. Wenngleich zuzugeben ist,
daß „Wollen“ subjektiv bestimmt und willkürlich sein kann und
daß das menschliche „Suchen nach dem Ideal“ notwendig auf den
Standpunkt des Suchenden beschränkt ist; so bleibt doch entschei-
dend, daß vor dem Suchen, Wollen und Erkennen die g e g e n -
s t ä n d l i c h gegebene Vollkommenheit, anders gesagt, die aus
dem Gegenstand selbst erfließende Vollkommenheitsforderung steht.
1
Wofür wir oben S. 102 ff. eine Reihe von Beispielen gaben.