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gorien, die sich aus dem ersten Satze ergeben, nennen wir Katego-

rien der „Ausgliederung“; jene, die sich aus dem zweiten Satze er-

geben, solche der „Rückverbundenheit“. Die reine Ausgliederung

und Rückverbindung (zum Beispiel der Mensch seinem Begriffe

nach) ergibt gegenüber den Störungen der Wirklichkeit (zum Bei-

spiel Mißgeburt, Irrsinn) den Begriff der „Vollkommenheit“, von

dem wir aber im folgenden absehen, da er in meiner „Gesellschafts-

philosophie“ behandelt werden soll.

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A. Die K a t e g o r i e n d e r A u s g l i e d e r u n g

Die erste Grundweise oder Kategorie der Ausgliederung ist die

E b e n b i l d l i c h k e i t . „Ebenbildlichkeit“ besagt nichts anderes,

als daß das Ganze in seiner Ausgliederung sich selbst treu bleibt.

Jedes Ganze kann nur sich selbst und nichts Fremdes, nichts Fremd-

teiliges setzen, darum nur Glieder, die beschränkte Darstellungen

des Ganzen, das heißt „Ebenbilder“ sind. Das Ganze kann sich

selbst nicht in einem einzigen Gliede darstellen, denn dann wäre es

kein Glied, das ja andere Glieder fordert, sondern ein Doppelgänger

des Ganzen. Das Ganze kann sich nur in einem Bau von Gliedern

darstellen. Dann ist es aber nötig, daß jedes Glied das Ganze nur in

beschränkter Weise in sich enthält und darstellt. Dieses Darstellen ist

ein Ebenbildliches, denn es kann immer nur die jeweils bestimmte

Ganzheit dargestellt werden und nicht etwas anderes. Darum kann

aus dem Taubenei nur eine Taube, aus dem Staatsganzen nur Staat-

liches, aus dem religiösen Ganzen nur Religiöses ausgegliedert wer-

den. Die Darstellung des Ganzen in seinen Gliedern ist Selbstnach-

ahmung, aber in Form der Mannigfaltigkeit und darum Darstellung

in vielen Gliedern, in einem Gebäude von Gliedern und nicht in

einem Gliede.

Von entscheidender Wichtigkeit sind die Unterkategorien der

Ebenbildlichkeit: die auslegende, die tiefengliedernde und die leben-

digmachende Ebenbildlichkeit. Die auslegende Ebenbildlichkeit sagt

uns, daß sich das Ganze jeweils in verschiedenen Inhalten, T e i l -

i n h a l t e n oder Teilordnungen darstellt, die wir auch „Teil-

ganze“ nannten; zum Beispiel teilt sich das Gemeinschaftsleben in

religiöse, wissenschaftliche, künstlerische, sittliche Inhalte. Dieses