[83/84]
81
t e n S e i n . Da nun jedes Ding nicht nur ausgegliedert und ge-
schaffen ist, sondern auch selber ausgliedert, so verhält es sich dem
von ihm Ausgegliederten gegenüber als Schöpfer: Das Sein des Aus-
gegliederten ist in ihm als Vorsein, dieses ist dem Ausgegliederten
gegenüber ein selbfremdes Sein. Es e n t h ä l t das Sein seiner Set-
zung rückverbindend in sich, es befaßt sein Gesetztes. Der Organis-
mus als Gesamtganzheit setzt die Organe, die in ihm rückverbunden
sind. Die Organe selber aber gliedern wieder ihre Zellen (Unter-
organe) aus und haben deren Sein rückverbindend in sich. Jedes
Ding als Tätiges, Ausgliederndes angeschaut, hat daher rückverbin-
dendes Sein seiner Setzungen in sich. Wir können dieses Sein auch
fortenthaltendes oder fortbegründendes oder aktiv vermögendes,
gleichsam samenhaftes Sein nennen.
Diese Überlegung gilt aber überall dort, wo eine Stufenleiter der
Schaffenden noch da ist, also überall, außer für Gott.
/
Zusammenfassend ergibt sich ein dreifaches Bestehen jedes Sei-
enden: als selbgleiches, selbfremdes und vermögliches Sein. Man
kann das selbfremde (rückverbundene) Sein oder Vorsein auch das
erste Sein, das selbgleiche oder Dasein das zweite Sein, das vermög-
liche Dasein das dritte Sein oder auch erstes Sein im zweiten nen-
nen.
Die V o r r a n g v e r h ä l t n i s s e z w i s c h e n d i e s e n
d r e i B e s t a n d s w e i s e n d e s S e i n s sind schon von frü-
her her bekannt. Es gilt:
1.
Selbfremdheit ist vor Selbgleichheit, Rückverbundenheit ist
vor Ausgliederung, wie schon unsere „Kategorienlehre“ zeigte
1
.
2.
Selbgleichheit ist vor Vermöglichkeit oder Fortenthaltung,
das heißt, das zweite Sein ist vor dem ersten Sein i n ihm (nicht
jenem über ihm) als einem dritten Sein. Das erste Sein im zweiten
hängt aber am ersten Sein vor dem zweiten, das Rückverbinden
hängt an der eigenen Rückverbundenheit.
Die Begründung beider Vorränge ist überall damit gegeben, daß
Geschaffenwerden vor Schaffen ist.
1
Siehe mein Buch: Kategorienlehre,
z.
Aufl., Jena 1939, S. 300 f. und 274; vgl.
auch oben S. 43 f.
6 Spann 10