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Z w e i t e r A b s c h n i t t

Die dem Handeln angehörigen Teilinhalte

X.

Das Verhältnis des Geistigen zum Handeln

Von den geistigen Teilinhalten der Gesellschaft haben wir uns

nun jenen zuzuwenden, die in der Gesellschaft als G e b i l d e d e s

H a n d e l n s sich darstellen; man denke z. B. an den Staat, die

Wirtschaft. Bevor wir hierauf eingehen, ist die allgemeinere Frage

zu beantworten: in welchem Verhältnis überhaupt das Geistige und

das Handeln zueinander stehen. Denkt man an die Rolle der Askese

im Sinne einer Lehre vom Nichthandeln, und bedenkt man, wie sie

einen steten Streitpunkt in der gesamten Geistesgeschichte bildet,

so erkennt man, daß diese Frage eine denkwürdig wichtige ist. Ob-

wohl wir später im Zusammenhang der Sittenlehre noch auf sie

einzugehen haben, dürfen wir sie hier doch nicht übergehen.

Die Frage, was wir unter dem „Geistigen“, das wir in Gegensatz

zum Handeln setzen sollen, zu verstehen haben, ist mit dem Be-

griffe des „Geistursprünglichen“ — Religion-Wissenschaft-Kunst —

beantwortet. Doch kommt zu ihm noch das Sinnliche als notwendige

Voraussetzung des Handelns. Der W i l l e dagegen, obwohl er noch

keine Tätigkeit ist, sondern bloße Bereitschaft dazu, gehört, als Vor-

stufe, schon zum Handeln.

Die subjektive Geisteslehre zeigt uns überall Schauen und Er-

greifen (Annahme) des Geschauten (des Empfundenen, unmittelbar

Innegewordenen) einander gegenüberstehend. Am deutlichsten zeigt

sich das im Denken, an dem wir diesen schon oben in der subjek-

tiven Geisteslehre berührten Gegensatz nochmals genauer darlegen

wollen. „Denken“ ist bekanntlich kein ein- / deutiger Ausdruck.

Schon die platonische, die aristotelische und die scholastische Lehre

unterschied das, was man später als das eingebungsvolle, schauende

oder intuitive Denken von dem zerlegenden, verarbeitenden oder