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B. Die S t e l l u n g d e r A r t e n d e s H a n d e l n s

a l s T e i l i n h a l t e

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Wesentlich ist die Einsicht, daß das ausdrückende, geistige Inhalte

zur Entfaltung bringende Handeln niemals eine selbständige Teil-

ordnung, ein selbständiger Teilinhalt in der gesellschaftlichen Welt

des Handelns bilden kann. Da dieses Handeln u n m i t t e l b a r

sein Geistiges verwirklicht, aus dem es stammt, ist es auch mit die-

sem untrennbar verbunden. Dies lehrt ein Blick auf die Erfahrung.

Die kultischen Gebärden z. B. sind die Verwirklichung von Reli-

gion und bilden daher keinen eigenen Teilinhalt ihr gegenüber. Die

Tätigkeiten des Experimentators, Forschers, Schriftstellers, Redners

usw. sind unmittelbar der Entfaltungsweg, der Ausdruck von Wis-

sen und Wissenschaft, sie bilden daher keinen eigenen Teilinhalt

neben der Wirtschaft; das Malen des Gemäldes, das Verfassen des

Dramas, Sprechen und Gebärde im Schauspiele sind jene Tätig-

keiten, in denen Malerei, Dichtung und Schauspielkunst erst ihre

Entfaltung finden usw. Überall gehört die darstellende Handlung

zu ihrem Teilinhalte selbst und kann daher mitnichten als eigener

Inhalt neben ihr zur Erscheinung kommen.

Anders beim veranstaltenden (organisatorischen) und wirtschaft-

lichen Handeln, ferner bei deren Ableitungen P o l i t i k u n d

K r i e g sowie bei der S p r a c h e . Hier sind eigene Teilinhalte

tatsächlich vorhanden. Doch können an dieser Stelle nur die beiden

erstgenannten Arten und auch diese nur in äußerster Kürze betrach-

tet werden.

X.

Das veranstaltende Handeln und das mittelbeschaffende

oder wirtschaftliche Handeln

Der höchste gesellschaftliche Teilinhalt, der uns im Bereiche des

Handelns entgegentritt, ist die Veranstaltung oder Organisation,

im alten Sinne des Wortes „stiftendes“ Handeln zu nennen, wie es

z. B. in dem Beinamen „Rudolf der Stifter“ oder in der Gründung

eines Dorfes, das als „Neustift“ bezeichnet wird, zum Ausdrucke

kommt. Veranstaltendes, organisierendes oder stiftendes Handeln

ist kurz gesagt: Handeln bewirkendes Handeln. Überall, wo Vor-