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Im Handeln zeigt sich der Geist überall auf die stoffliche Welt hingewiesen.
Darum ist die i n n e r e u n d ä u ß e r e S i n n l i c h k e i t die unentbehrliche
Grundlage alles Handelns
1
.
In ihr ist auch die Erscheinung der
Macht
begründet. Überall, wo in der
Gesellschaftslehre von Handeln gesprochen wird, ist auch schon die Macht mit
inbegriffen.
IX. Von der Einteilung des Handelns
A. Die A r t e n d e s H a n d e l n s
Es ist hier nicht beabsichtigt, den ganzen Kosmos des Handelns
zu betrachten. Doch müssen wir auf die systembestimmenden
Unterschiede eingehen.
Bisher war von jenem Handeln, das unmittelbar die Entfaltung
des Geistes bedeutet, allein die Rede, dem darstellenden oder aus-
drückenden Handeln. Aber außer diesem Handeln gibt es noch ein
solches, das zum Zwecke der Mittelbeschaffung erst eingeschaltet
werden muß, um zu jenem ausführenden Handeln zu gelangen; und
ebenso ein solches, das sowohl jenes ausdrückende wie dieses einge-
schaltete erst wieder bewirken will. Als die grundsätzlichsten Arten
des Handelns ergeben sich darnach:
1.
Das darstellende oder ausdrückende Handeln (Beispiel: die
Gebärde, das Wort).
2.
Das veranstaltende oder organisierende Handeln, das wir auch
Handeln höherer Ordnung nennen und später zu erklären haben
werden.
3.
Das Handeln zur Beschaffung äußerer Mittel oder wirtschaft-
liche Handeln. / Dieses entfaltet selbst nicht Geistiges, sondern ist ein
solches Handeln, das bei g e g e b e n e n Zielen, die erreicht werden
sollen, entweder Mittel für vollbringendes Handeln in sich schließt,
wie z. B. die Herstellung der Speisen für die Erreichung des Nah-
rungszieles, der Bau einer Kirche für die Erreichung eines religiösen
Zieles; oder das die Mittel für veranstaltendes (organisierendes)
Handeln beschafft, z. B. Beschaffung des Geldes durch die Organi-
sationsarbeit des Kirchenbauvereins.
Wir unterscheiden das gemeinsame Handeln (2 und 3) als „Ge-
nossenschaft“ oder Wirkgemeinschaft von der geistigen Gemein-
schaft, die in „Gezweiung“ besteht.
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Siehe oben S. 103.