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Im Handeln zeigt sich der Geist überall auf die stoffliche Welt hingewiesen.

Darum ist die i n n e r e u n d ä u ß e r e S i n n l i c h k e i t die unentbehrliche

Grundlage alles Handelns

1

.

In ihr ist auch die Erscheinung der

Macht

begründet. Überall, wo in der

Gesellschaftslehre von Handeln gesprochen wird, ist auch schon die Macht mit

inbegriffen.

IX. Von der Einteilung des Handelns

A. Die A r t e n d e s H a n d e l n s

Es ist hier nicht beabsichtigt, den ganzen Kosmos des Handelns

zu betrachten. Doch müssen wir auf die systembestimmenden

Unterschiede eingehen.

Bisher war von jenem Handeln, das unmittelbar die Entfaltung

des Geistes bedeutet, allein die Rede, dem darstellenden oder aus-

drückenden Handeln. Aber außer diesem Handeln gibt es noch ein

solches, das zum Zwecke der Mittelbeschaffung erst eingeschaltet

werden muß, um zu jenem ausführenden Handeln zu gelangen; und

ebenso ein solches, das sowohl jenes ausdrückende wie dieses einge-

schaltete erst wieder bewirken will. Als die grundsätzlichsten Arten

des Handelns ergeben sich darnach:

1.

Das darstellende oder ausdrückende Handeln (Beispiel: die

Gebärde, das Wort).

2.

Das veranstaltende oder organisierende Handeln, das wir auch

Handeln höherer Ordnung nennen und später zu erklären haben

werden.

3.

Das Handeln zur Beschaffung äußerer Mittel oder wirtschaft-

liche Handeln. / Dieses entfaltet selbst nicht Geistiges, sondern ist ein

solches Handeln, das bei g e g e b e n e n Zielen, die erreicht werden

sollen, entweder Mittel für vollbringendes Handeln in sich schließt,

wie z. B. die Herstellung der Speisen für die Erreichung des Nah-

rungszieles, der Bau einer Kirche für die Erreichung eines religiösen

Zieles; oder das die Mittel für veranstaltendes (organisierendes)

Handeln beschafft, z. B. Beschaffung des Geldes durch die Organi-

sationsarbeit des Kirchenbauvereins.

Wir unterscheiden das gemeinsame Handeln (2 und 3) als „Ge-

nossenschaft“ oder Wirkgemeinschaft von der geistigen Gemein-

schaft, die in „Gezweiung“ besteht.

1

Siehe oben S. 103.