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an die mittelalterlichen Stände zu denken hat, sondern nur an die
Tatsache der Schichtung überhaupt, da ja „Schichtung" stets irgend-
eine Gleichartigkeit des Zusammengefaßten / mit sich führt. Daraus
folgt weiter der Satz: Veranstaltung faßt durch ihren ständischen
Zug die gesellschaftlichen Kreise zu verhältnismäßig gleichartigen
handelnden Ganzheiten zusammen. Diese Ganzheiten nennen wir
S t ä n d e , was wieder im obigen weitesten Sinne des Wortes zu
verstehen ist.
Das veranstaltende Handeln bringt überall das Geschichtete,
Ständische der Gesellschaft zum Ausdruck und erweist es als deren
natürliches Baugesetz!
Überblickt man daher die großen Organisationen, wie etwa die
Kirche, die Familie, das Kartell- und Gewerkschaftswesen, so hat
man damit die Reihe der ständischen Gruppierungen, die jeweils
in einer geschichtlich gegebenen Gesellschaft hervortreten, vor
Augen.
Von hier aus ist es unschwer einzusehen
1
, daß der Staat nichts
anderes als gleichfalls eine ständische Organisation sei. Denn der
„Staat“ ist gemäß dem Vorhergehenden seiner Natur nach:
1.
eine Erscheinung im Reiche des veranstaltenden Handelns,
eine Anstalt — und schon als solche ein Stand; damit
2.
ein Stand, der arteigene Aufgaben zu lösen, arteigenes Han-
deln zu organisieren hat (man denke z. B. an die Aufgaben der
„äußeren Politik“, „inneren Politik“);
3.
aber allerdings ein solcher Stand, der über sein Arteigenes hin-
aus noch mehr und etwas Besonderes ist: der h ö c h s t e S t a n d
oder, anders ausgedrückt, die E i n h e i t s e r s c h e i n u n g alles
veranstaltenden Handelns überhaupt und damit aller Stände. Man
denke nur an die Aufgaben der „Leitung der inneren Politik“, die
eine Beaufsichtigung und Beeinflussung aller Vereine, Anstalten und
Stände unmittelbar oder mittelbar dem Wesen der Sache nach in
sich schließt. Diese Eigenschaft, höchster Stand zu sein, wird in der
neuzeitlichen, individualistischen Staatslehre fälschlich als „S o u -
v e r ä n i t ä t“ bezeichnet — als ob der Staat dadurch auf sich selbst
1
Eine genauere Ableitung muß uns allerdings erlassen werden. Doch dürfen wir
dafür auf das Buch: Der wahre Staat, 4. Aufl., Jena 1938, S. 184 ff., 224 ff.
und 238 ff. verweisen; ferner auf den Aufsatz Organisation in: Handwörterbuch
der Staatswissenschaften, Bd 6, 4. Aufl., Jena 1925.