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[145]

223

A. Das G e i s t u r s p r ü n g l i c h e

Wir unterschieden am objektiven Geiste die Teilinhalte

1

und

die Stufen

2

. Für die geistursprünglichen Teilinhalte ergibt sich,

wenn wir nicht nur die Güter und Tugenden, sondern auch die

andern Grundgestaltungen der Wiedervervollkommnungsordnung

mit berücksichtigen (mit Ausschluß der Sinnlichkeit), die T a f e l

auf Seite 222.

Eine Erläuterung dieser Tafel ist überflüssig. Ihr Inhalt ist durch

das Frühere begründet.

Bemerkt sei nur, daß die Gezweiung überall am Grunde ist, da-

her nur als allgemeiner Tugendgrund, nicht als eigener Bestandteil

in Erscheinung tritt. Jedes Gut, jede Tugend erscheint nur in Ge-

zweiung. Jeder Künstler hat sein „Publikum“, jeder Gelehrte seine

Schule, jeder Heilige seine Gemeinde.

Den früher behandelten Teilinhalten folgen noch die abgeleite-

ten, das heißt zusammengesetzten, wie z. B. Freundeskreise, politi-

sche Parteien. Wir können hier nur darauf hinweisen.

B.

Die S t u f e n

Aus den Stufen heben wir nur die A n s t a l t e n , das heißt die

organisierten Gebilde, als die wichtigsten hervor. Merkwürdig, daß

diese, und überhaupt die gesellschaftlichen Gebilde, bisher in der

Sittenlehre nicht behandelt wurden. A u c h d i e g e s e l l -

s c h a f t l i c h e n G e b i l d e h a b e n i h r e S i t t l i c h k e i t ,

wovon jeder verantwortliche Leiter einer Gemeinschaft, eines Staa-

tes, einer Kirche, einer Gemeinde, eines Betriebes, einer Familie,

einer Schule zu sagen weiß.

Die Sittlichkeit einer Anstalt besteht grundsätzlich darin, die ihr

im Gesamtgliederbau der Gesellschaft zukommenden Aufgaben

(Verrichtungen, Funktionen) vollkommen zu erfüllen. Diese Auf-

gaben erkennt abschließend und vollständig ebenfalls erst die ge-

sellschaftswissenschaftliche Zergliederung, obgleich sie dem großen

1

Vgl. oben S. 119 ff.

2

Vgl. oben S. 167 ff.