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A. Das G e i s t u r s p r ü n g l i c h e
Wir unterschieden am objektiven Geiste die Teilinhalte
1
und
die Stufen
2
. Für die geistursprünglichen Teilinhalte ergibt sich,
wenn wir nicht nur die Güter und Tugenden, sondern auch die
andern Grundgestaltungen der Wiedervervollkommnungsordnung
mit berücksichtigen (mit Ausschluß der Sinnlichkeit), die T a f e l
auf Seite 222.
Eine Erläuterung dieser Tafel ist überflüssig. Ihr Inhalt ist durch
das Frühere begründet.
Bemerkt sei nur, daß die Gezweiung überall am Grunde ist, da-
her nur als allgemeiner Tugendgrund, nicht als eigener Bestandteil
in Erscheinung tritt. Jedes Gut, jede Tugend erscheint nur in Ge-
zweiung. Jeder Künstler hat sein „Publikum“, jeder Gelehrte seine
Schule, jeder Heilige seine Gemeinde.
Den früher behandelten Teilinhalten folgen noch die abgeleite-
ten, das heißt zusammengesetzten, wie z. B. Freundeskreise, politi-
sche Parteien. Wir können hier nur darauf hinweisen.
B.
Die S t u f e n
Aus den Stufen heben wir nur die A n s t a l t e n , das heißt die
organisierten Gebilde, als die wichtigsten hervor. Merkwürdig, daß
diese, und überhaupt die gesellschaftlichen Gebilde, bisher in der
Sittenlehre nicht behandelt wurden. A u c h d i e g e s e l l -
s c h a f t l i c h e n G e b i l d e h a b e n i h r e S i t t l i c h k e i t ,
wovon jeder verantwortliche Leiter einer Gemeinschaft, eines Staa-
tes, einer Kirche, einer Gemeinde, eines Betriebes, einer Familie,
einer Schule zu sagen weiß.
Die Sittlichkeit einer Anstalt besteht grundsätzlich darin, die ihr
im Gesamtgliederbau der Gesellschaft zukommenden Aufgaben
(Verrichtungen, Funktionen) vollkommen zu erfüllen. Diese Auf-
gaben erkennt abschließend und vollständig ebenfalls erst die ge-
sellschaftswissenschaftliche Zergliederung, obgleich sie dem großen
1
Vgl. oben S. 119 ff.
2
Vgl. oben S. 167 ff.