V i e r t e s H a u p t s t ü c k
Bemerkungen über die übrigen Gebiete
der Gesellschaftsphilosophie
Wie die Gesellschaftsphilosophie nach der wahren Begriffsord-
nung zu entwickeln sei, und wie sich ihr Hauptlehrstück, die Sitten-
lehre, auf dem Grunde der zergliedernden Gesellschaftslehre auf-
baue, hat der bisherige Gang unserer Untersuchung gelehrt. Der-
selbe Gang der Untersuchung lehrt auch, daß nach dem Leitfaden,
den die zergliedernde Gesellschaftslehre durch die Unterscheidung
der Teilinhalte und Stufen in der Gesellschaft bietet, auch andere
Gebiete der Gesellschaftsphilosophie zu unterscheiden seien / als die
Sittenlehre: Es sind dies alle jene Teilinhalte und Stufen des Gesamt-
geistes, die nicht dem Geistursprünglichen angehören. Von Religion,
Wissenschaft und Kunst an sich kann es keine Gesellschaftsphilo-
sophie geben. Sie kommen zwar nur in Gezweiung, in Gesellschaft,
zur Erscheinung, sind aber als Urinhalte des Geistes in sich selbst
bestimmt.
Die Gesellschaftsphilosophie beginnt erst dort, wo im gesell-
schaftlichen Vorgange durch Vervollkommnung — Sittlichkeit —und
durch Veranstaltung (Organisation) die absoluten Inhalte des
Geistes (das Metaphysische, das Wissen, die Kunst) zur Erscheinung
kommen.
Daraus folgt, daß Religionsphilosophie, Erkenntnistheorie (Wis-
senschaftslehre) und Kunstphilosophie nicht Bestandteile der Gesell-
schaftsphilosophie selbst sein können, wie sie denn auch in der Tat
überall als eigene Fächer der Philosophie, nicht als Teile der Sozial-
philosophie auftreten.
Nach Maßgabe der Ausgliederungsordnung der Gesellschaft sind
in der Gesellschaftsphilosophie neben der Sittenlehre als besondere
Unterabteilungen noch zu unterscheiden: die R e c h t s p h i l o -
s o p h i e ; die philosophische S t a a t s l e h r e im weiteren Sinne;