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V i e r t e s H a u p t s t ü c k

Bemerkungen über die übrigen Gebiete

der Gesellschaftsphilosophie

Wie die Gesellschaftsphilosophie nach der wahren Begriffsord-

nung zu entwickeln sei, und wie sich ihr Hauptlehrstück, die Sitten-

lehre, auf dem Grunde der zergliedernden Gesellschaftslehre auf-

baue, hat der bisherige Gang unserer Untersuchung gelehrt. Der-

selbe Gang der Untersuchung lehrt auch, daß nach dem Leitfaden,

den die zergliedernde Gesellschaftslehre durch die Unterscheidung

der Teilinhalte und Stufen in der Gesellschaft bietet, auch andere

Gebiete der Gesellschaftsphilosophie zu unterscheiden seien / als die

Sittenlehre: Es sind dies alle jene Teilinhalte und Stufen des Gesamt-

geistes, die nicht dem Geistursprünglichen angehören. Von Religion,

Wissenschaft und Kunst an sich kann es keine Gesellschaftsphilo-

sophie geben. Sie kommen zwar nur in Gezweiung, in Gesellschaft,

zur Erscheinung, sind aber als Urinhalte des Geistes in sich selbst

bestimmt.

Die Gesellschaftsphilosophie beginnt erst dort, wo im gesell-

schaftlichen Vorgange durch Vervollkommnung — Sittlichkeit —und

durch Veranstaltung (Organisation) die absoluten Inhalte des

Geistes (das Metaphysische, das Wissen, die Kunst) zur Erscheinung

kommen.

Daraus folgt, daß Religionsphilosophie, Erkenntnistheorie (Wis-

senschaftslehre) und Kunstphilosophie nicht Bestandteile der Gesell-

schaftsphilosophie selbst sein können, wie sie denn auch in der Tat

überall als eigene Fächer der Philosophie, nicht als Teile der Sozial-

philosophie auftreten.

Nach Maßgabe der Ausgliederungsordnung der Gesellschaft sind

in der Gesellschaftsphilosophie neben der Sittenlehre als besondere

Unterabteilungen noch zu unterscheiden: die R e c h t s p h i l o -

s o p h i e ; die philosophische S t a a t s l e h r e im weiteren Sinne;