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[162/163]

chen Innenlebens, zu denen die Vervollkommnung aller Stufen

(und Teilinhalte) hinzukommt. Zu ihrem vollen Verständnisse muß

aber als ihnen enge zugehörend weiter betrachtet werden: die Leib-

lichkeit des Menschen oder die leibliche Vorstufe des sinnlich-geisti-

gen Lebens; und endlich auch dieser wieder zugeordnet: die körper-

liche Umwelt als eine notwendige Entsprechung für die Leiblichkeit

und Sinnlichkeit.

Im Gesamtganzen haben wir damit, die vervollkommnende Tä-

tigkeit des Geistes, das Sittliche eingerechnet (das allerdings allen

Stufen angehört), neun Stufen, welche wir auch folgendermaßen

benennen können:

1.

die lautere Geistesstufe;

2.

die Glaubensstufe oder Stufe des religiösen Lebens;

3.

die Ge- / zweiungsstufe oder Stufe des Liebesbewußtseins;

4.

die Eingebungsstufe in den beiden Formen: der Erkenntnis (als

Eingebung und Vergegenständlichung); und Kunst (als Eingebung

und Gestaltung);

5.

die Stufe des Wollens und Handelns, die aber, weil sie im Gei-

stigen, Sinnlichen und sogar in der Leiblichkeit ihre Voraussetzun-

gen hat (sofern nämlich die Leiblichkeit Mittel beistellt, da man

zum Handeln Hände braucht), auch Gesamtauswirkungsstufe ge-

nannt werden kann;

6.

die Stufe der inneren Sinnlichkeit (Instinkt und Triebe) und

der äußeren Sinnlichkeit oder sinnlichen Erfahrung;

7.

hiezu gesellt sich das Vollkommenheitsbewußtsein, das als

Begleitstufe bezeichnet werden kann (aber auch die Teilinhalte be-

trifft, daher im strengen Sinne weder Stufe noch Teilganzes ist). —

Damit enden die inneren Stufen und es kommt

8.

als äußere oder V o r s t u f e der leibliche Organismus hinzu,

dessen V o r b e d i n g u n g e n wieder

9.

in der äußeren Umwelt liegen.

Eine andere Unterscheidung wäre die von

Haupt- und Nebenstufen.

Es ergeben

sich dann drei Hauptstufen des geistig-seelischen Lebens:

I.

Stufe des schauenden Geistes oder des schöpferischen Geistes. Sie umfaßt:

Glauben, Gemüt (Gezweiung), Eingebung (als Gegenstand und Gestalt), die beiden

letzteren aber nach ihrer Verarbeitung nur insofern, als dabei von einem nach

außen hin tätigen Handeln abgesehen wird.