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chen Innenlebens, zu denen die Vervollkommnung aller Stufen
(und Teilinhalte) hinzukommt. Zu ihrem vollen Verständnisse muß
aber als ihnen enge zugehörend weiter betrachtet werden: die Leib-
lichkeit des Menschen oder die leibliche Vorstufe des sinnlich-geisti-
gen Lebens; und endlich auch dieser wieder zugeordnet: die körper-
liche Umwelt als eine notwendige Entsprechung für die Leiblichkeit
und Sinnlichkeit.
Im Gesamtganzen haben wir damit, die vervollkommnende Tä-
tigkeit des Geistes, das Sittliche eingerechnet (das allerdings allen
Stufen angehört), neun Stufen, welche wir auch folgendermaßen
benennen können:
1.
die lautere Geistesstufe;
2.
die Glaubensstufe oder Stufe des religiösen Lebens;
3.
die Ge- / zweiungsstufe oder Stufe des Liebesbewußtseins;
4.
die Eingebungsstufe in den beiden Formen: der Erkenntnis (als
Eingebung und Vergegenständlichung); und Kunst (als Eingebung
und Gestaltung);
5.
die Stufe des Wollens und Handelns, die aber, weil sie im Gei-
stigen, Sinnlichen und sogar in der Leiblichkeit ihre Voraussetzun-
gen hat (sofern nämlich die Leiblichkeit Mittel beistellt, da man
zum Handeln Hände braucht), auch Gesamtauswirkungsstufe ge-
nannt werden kann;
6.
die Stufe der inneren Sinnlichkeit (Instinkt und Triebe) und
der äußeren Sinnlichkeit oder sinnlichen Erfahrung;
7.
hiezu gesellt sich das Vollkommenheitsbewußtsein, das als
Begleitstufe bezeichnet werden kann (aber auch die Teilinhalte be-
trifft, daher im strengen Sinne weder Stufe noch Teilganzes ist). —
Damit enden die inneren Stufen und es kommt
8.
als äußere oder V o r s t u f e der leibliche Organismus hinzu,
dessen V o r b e d i n g u n g e n wieder
9.
in der äußeren Umwelt liegen.
Eine andere Unterscheidung wäre die von
Haupt- und Nebenstufen.
Es ergeben
sich dann drei Hauptstufen des geistig-seelischen Lebens:
I.
Stufe des schauenden Geistes oder des schöpferischen Geistes. Sie umfaßt:
Glauben, Gemüt (Gezweiung), Eingebung (als Gegenstand und Gestalt), die beiden
letzteren aber nach ihrer Verarbeitung nur insofern, als dabei von einem nach
außen hin tätigen Handeln abgesehen wird.